Amberg
03.05.2021 - 13:08 Uhr

Geflügelpest: Keine Stallpflicht mehr in Amberg und Amberg-Sulzbach

Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sind in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach rückläufig. Die Ämter reagieren.

Ein Schild mit der Aufschrift Geflügelpest - Beobachtungsgebiet ist zu sehen. Die Stallpflicht wird in der Stadt Amberg und im Landkreis nun wieder aufgehoben. Bild: Nicolas Armer/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift Geflügelpest - Beobachtungsgebiet ist zu sehen. Die Stallpflicht wird in der Stadt Amberg und im Landkreis nun wieder aufgehoben.

Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Zahl der festgestellten Fälle von Geflügelpest (HPAI) in Bayern seit Anfang April deutlich ab. Seit circa zwei Wochen wurde in ganz Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen.

„Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert“, bewertet Dr. Werner Pilz, der Leiter des Veterinäramts Amberg, die Situation.

Die Anfang März angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird deshalb für den Bereich der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach mit sofortiger Wirkung aufgehoben, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Das Veterinäramt Amberg folgt damit der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dieses sieht eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest aktuell als nicht mehr erforderlich an.

Bayern28.04.2021
 
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