Amberg
09.06.2020 - 15:04 Uhr

Geldstrafe für tierpornografische und jugendgefährdete Bilder

"War doch nur ein Spaßvideo, hab' ich mir gedacht", beteuert der junge Mann. Das Gericht sieht es anders.

Zumindest Justitia bleibt der Anblick des tierpornografischen Videos erspart. Für dessen Versand per Handy an einen Bekannten bezahlt der Angeklagte 800 Euro an den Kinderschutzbund. Bild: Peter Steffen/dpa
Zumindest Justitia bleibt der Anblick des tierpornografischen Videos erspart. Für dessen Versand per Handy an einen Bekannten bezahlt der Angeklagte 800 Euro an den Kinderschutzbund.

Der Vorwurf in der Hauptverhandlung beim Arbeitsgericht Amberg lautete auf die Verbreitung tierpornografischer und jugendgefährdender Schriften. Richterin Kathrin Müller verurteilte den aus Thüringen angereisten, zur Tatzeit 19-jährigen Mann zu einer Geldauflage von 800 Euro. Die hat er in Raten an den Kinderschutzbund abzuzahlen. Dabei blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 1000 Euro.

Der Angeklagte hatte ein Handy-Video über WhatsApp versendet. Es zeigte sexuelle Handlungen von Kindern mit Tieren. "Ich weiß eigentlich gar nicht, was ich sagen soll", äußerte sich der Gerüstbauer vor Gericht recht kleinlaut dazu. Er habe es an einen Bekannten gesandt; erst der habe es dann verbreitet. Aber er hat auch schon den Tatbestand der Verbreitung erfüllt. Über den Bekannten kam ihm dann die Polizei auf die Schliche. Damals wohnte der Angeklagte noch im Landkreis Amberg-Sulzbach.

Der Rest war Routine: Durchsuchung, Sicherstellung zweier Handys, polizeiliche Vernehmung, Hauptverhandlung. Jugendstrafrecht wurde zu seinem Gunsten angewendet; er war zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichzustellen. Die 800 Euro Geldauflage würden ihre "erzieherische Wirkung" nicht verfehlen, gab er sich reuig.

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