Amberg
31.10.2018 - 12:42 Uhr

Gericht sieht es menschlich

Angeklagte bezahlt bestellte Waren nicht. Für die Frau steht viel auf dem Spiel bis hin zu einer denkbaren Gefängnisstrafe. Es kommt anders.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Manche Fälle, die bei der Justiz zur Anklage gelangen, sind im Endeffekt unter menschlichen Aspekten zu sehen. Das tat Amtsrichter Markus Sand und stellte ein Verfahren ein, das für die Beschuldigte durchaus auch ins Gefängnis hätte führen können.

Die 52-Jährige hatte Waren bestellt und sie nicht bezahlt. Nicht zum ersten Mal, wie sich bei der Verlesung ihres Vorstrafenregisters ergab. Doch der Schaden ist unterdessen beglichen und es gab auch ein Argument, das die Frau ins Feld führte. Sie habe sich damals, so ließ die Beschuldigte wissen, intensiv um ihre im Rheinland lebende und schwer erkrankte Mutter kümmern müssen. Da sei die rasche Begleichung der Schulden in Vergessenheit geraten. Noch eines stellte sich heraus: Die in Amberg lebende Frau, vertreten von Anwältin Selina Moser, musste sich in der Vergangenheit mehrfach Kopfoperationen unterziehen. War dadurch eine Schuldunfähigkeit gegeben?

Der zu Rate gezogene Landgerichtsarzt Reiner Miedel kam zu der Auffassung: "Nein, das war sicher nicht so." Denn das Leiden könne als überwunden gelten. Richter Sand stellte aber dennoch menschliche Gesichtspunkte in den Fokus seiner Abwägungen und schlug eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage vor. Das wurde sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Angeklagten und ihrer Verteidigerin akzeptiert.

Die 52-Jährige muss nun 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und ihr wurde gestattet, diesen Betrag wegen des nicht üppigen Einkommens in Raten zu begleichen.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.