Amberg
03.04.2025 - 15:12 Uhr

Gesundheitszeugnis: Gesundheitsamt Amberg bietet Erstbelehrung auch online an

Wer mit Lebensmittel arbeitet, benötigt ein Gesundheitszeugnis, also eine Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt. Und diese bietet die Behörde in Amberg nicht nur in Präsenz an, sondern künftig auch digital an.

Wer mit Lebensmitteln wie Hackfleisch arbeitet, benötigt ein Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitsamt bietet die Erstbelehrung dafür jetzt auch als Online-Variante an. Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Wer mit Lebensmitteln wie Hackfleisch arbeitet, benötigt ein Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitsamt bietet die Erstbelehrung dafür jetzt auch als Online-Variante an.

Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Presseinformation mitteilt, ist für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, ein Gesundheitszeugnis notwendig. Die dazu erforderlichen Belehrungen durch das Gesundheitsamt Amberg sind nicht nur in Präsenz möglich, sondern jetzt auch online. Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes regelt im ersten Absatz, dass Personen, die Lebensmittel gewerblich herstellen, behandeln oder verkaufen, eine Belehrung und Bescheinigung von ihrem zuständigen Gesundheitsamt benötigen. "Über Lebensmittel können ansteckende Krankheiten übertragen werden", nennt die Pressemitteilung der Behörde den Grund dafür. Wer bei der Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt komme oder Geschirr reinige, müsse spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen.

Dabei lernen die Teilnehmer nach Auskunft aus dem Landratsamt, wie sie die Übertragung von Infektionskrankheiten einschränken, welche Symptome zu beachten sind und wann sie wegen einer Infektion nicht arbeiten dürfen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie eine Bescheinigung (auch bekannt als Gesundheitszeugnis), die der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn benötigt. Dafür stehen nun nach einer erfolgreichen Testphase laut dem Amberger Gesundheitsamts-Chef Dr. Roland Brey alle digitalen Werkzeuge bereit für eine Online-Variante. Die Online-Erstbelehrung sei an 365 Tagen rund um die Uhr möglich. Erforderlich seien nur ein internetfähiges Gerät und eine stabile Internetverbindung.

Zu finden ist der Online-Kurs auf der Homepage des Gesundheitsamts Amberg (www.amberg-sulzbach.de/gesundheitsamt) unter der Rubrik "Hygiene und Umweltmedizin“. Der Kurs ist nach Angaben der Behörde in Themenblöcke unterteilt und kann am Stück oder in Abschnitten absolviert werden. Mehrere Sprachen stünden zur Auswahl. Die Gebühr von 28 Euro könne per Kreditkarte (Visa oder MasterCard) oder per PayPal bezahlt werden. Nach Abschluss können Teilnehmer ihr Zertifikat sowie eine Zusammenfassung des Schulungsinhalts herunterladen. Das Gesundheitsamt bietet zusätzlich einmal im Monat eine Präsenzveranstaltung an. Dazu ist eine Anmeldung per Mail (gesundheitsamt[at]amberg-sulzbach[dot]de) oder telefonisch (09621/39-7600) erforderlich.

Landrat Richard Reisinger nennt in der Pressemitteilung diese Neuerung einen "wichtigen Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung". Wie Gesundheitsamtsleiter Brey informiert, ist diese Online-Belehrung Teil des von der Europäischen Union finanzierten bundesweiten Projekts „Digitales Gesundheitsamt“. Bereits während und verstärkt nach der Corona-Pandemie seien zahlreiche Maßnahmen eingeleitet worden, "deren Wirkung sich erst allmählich zeigt".

Hintergrund:

Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor

  • Das Infektionsschutzgesetz (Paragraf 43, Absatz 1) sieht vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmittel eine Bescheinigung durch das Gesundheitsamt erfordern.
  • Zu diesen Lebensmitteln zählen Produkte mit Fleisch, Geflügel, Milch, Fisch, Krebs, Weichtier, Ei, Speiseeis sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkostsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Sprossen zum Rohverzehr.
  • Auch Beschäftigte in Gaststätten oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung benötigen diese Bescheinigung.
 
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