Die Beamten stellten fest, dass mehrere Fahrzeugteile nicht ordnungsgemäß eingetragen und die Mindestbodenfreiheit, die es mit der eines Rennsportwagen aufnehmen konnte, deutlich unterschritten war. Ein mit 85 Dezibel (dB-A) um 10 dB-A zu lauter Auspuff war ebenfalls verbaut. Deshalb wurde das Fahrzeug sofort bei einer technischen Prüfstelle zur Untersuchung vorgefahren. Ein Gutachter stellte eine "Litanei an Unstimmigkeiten" fest, heißt es im Pressebericht der Polizei.
Betriebserlaubnis erlischt
Die Konsequenz war das Erlöschen der Betriebserlaubnis und Entstempelung der amtlichen Kennzeichen vor Ort. Sogar die Weiterfahrt zur Werkstätte musste aufgrund der kaum vorhanden Bodenfreiheit gänzlich untersagt werden. Das Gewindefahrwerk schraubte der geläuterte 38-Jährige dann vor Ort nach oben und so wurde ihm zwei Stunden später - nach einer weiteren Begutachtung - zumindest die Fahrten zu Werkstätten wieder erlaubt. Die Kosten für Gutachter, weitere Umbauten und das Bußgeld betragen insgesamt rund 1000 Euro.













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