Amberg
11.07.2022 - 09:00 Uhr

Gewerkschaftsbund gibt in Amberg Antworten auf Renten-Fragen

Seit 1. Juli erhalten Rentner mehr Geld: Die Bezüge steigen im Westen um 5,35 Prozent, in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent. Als der Renten-Truck des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Amberg war, ging es auch um andere Fragen.

DGB-Regionssekretär Peter Hofmann (Zweiter von links) beantwortete im Renten-Truck auf dem Marktplatz in Amberg Fragen zum Thema Rente. Bild: Wolfgang Steinbacher
DGB-Regionssekretär Peter Hofmann (Zweiter von links) beantwortete im Renten-Truck auf dem Marktplatz in Amberg Fragen zum Thema Rente.

Nachdem zwei Jahre Pandemie den Start der Renten-Aktionswoche des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Bayern verhindert haben, konnte diese nun endlich starten. Rund eine Woche lang tourte der sogenannte Renten-Truck durch alle Bezirke im Freistaat, eine Station war der Marktplatz in Amberg. Mit der Aktionswoche soll laut DGB-Angaben auf den Handlungsbedarf in der Rentenpolitik aufmerksam gemacht werden.

Unter dem Motto „Kurswechsel in der gesetzlichen Rente“ informierte der DGB über die jüngsten Änderungen bei der Rente, das "drohende Abstürzen des Rentenniveaus" ab 2025, wenn nicht gehandelt werde, sowie seine Forderungen. Demnach müsse das Rentenniveau nach 2025 zumindest bei 48 Prozent stabilisiert werden. Das könne aber nur der erste Schritt sein, denn anschließend müsse das Rentenniveau schrittweise auf 53 Prozent des letzten Lohns erhöht werden. Ziel müsse eine Erwerbstätigen-Versicherung sein, in die alle einzahlen – also auch die Beamten, Selbstständigen und Politiker.

In Amberg beantwortete der aus Weiden stammende DGB-Regionssekretär Peter Hofmann sechs Stunden lang alle Fragen, die im Renten-Truck zur Sprache kamen. An seiner Seite waren vier ausgebildete Berater der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Wir haben die wichtigsten Fragen und die Antworten darauf zusammengefasst.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Laut Peter Hofmann dürfen Rentner in diesem Jahr 46.060 Euro brutto hinzuverdienen, ohne mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, zum Beispiel in der Pflege. Vor Corona lag diese Summe bei 6300 Euro pro Jahr , also 525 im Monat. Wie es ab Januar weitergeht, steht laut Hofmann noch nicht fest. Der DGB-Funktionär rechnet mit einer Entscheidung im Dezember: „Das macht es für die Leute schwierig, zu planen, aber wir können noch nicht mehr sagen.“

Was ist eine Flexirente?

Die Flexirente ermöglicht älteren Beschäftigten auf Grundlage des Flexirenten-Gesetzes einen flexibleren Übergang in die Rente. Sie sorgt laut Hofmann dafür, dass sich Rente und Arbeit besser miteinander verbinden lassen. Wer bisher vorzeitig in Altersrente ging, musste hohe Abschläge in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente wird mit einem Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Zum Ausgleich dieses Abschlags bietet die Flexirente die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse zu leisten. Peter Hofmann formuliert es so: „Flexizeit ist immer die Zeit bis zur Regelaltersrente. Sobald die Regelsaltersrente greift, gilt keine Flexi-Zeit mehr. Alles davor ist die Flexi-Zeit.“

Wie lange muss ich arbeiten?

Für die Jahrgänge ab 1947 bis einschließlich 1957 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um einen Monat von 65 auf 67 Jahre. Der Jahrgang 1958 liegt demnach bei einem Renteneintrittsalter genau mit 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate von 66 auf 67 Jahre.

Hintergrund:

Renten-Eintritt ab wann? Die aktuellen Regelungen

  • Vor 1947 geboren: mit 65 Jahren
  • 1947: 65 Jahre und 1 Monat
  • 1948: 65 Jahre und 2 Monate
  • 1949: 65 Jahre und 3 Monate
  • 1950: 65 Jahre und 4 Monate
  • 1951: 65 Jahre und 5 Monate
  • 1952: 65 Jahre und 6 Monate
  • 1953: 65 Jahre und 7 Monate
  • 1954: 65 Jahre und 8 Monate
  • 1955: 65 Jahre und 9 Monate
  • 1956: 65 Jahre und 10 Monate
  • 1957: 65 Jahre und 11 Monate
  • 1958: 66 Jahre
  • 1959: 66 Jahre und 2 Monate
  • 1960: 66 Jahre und 4 Monate
  • 1961: 66 Jahre und 6 Monate
  • 1962: 66 Jahre und 8 Monate
  • 1963: 66 Jahre und 10 Monate
  • Ab 1964: 67 Jahre
 
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