Der Verein Haus und Grund Amberg und Umgebung ist nach eigener Auskunft mit rund 800 Mitgliedern die größte Interessensvertretung für Immobilieneigentümer im Großraum Amberg. Bei der Jahreshauptversammlung in der Alten Kaserne war auch die neue Grundsteuer-Regelung ein Thema.
Zur Neuregelung der Grundsteuer merkte Steuerberater Wolfgang Streich in der Versammlung an, dass diese bisher auf dem Einheitswert aus dem Jahr 1964 basierte. Unterschiedliche Ländermodelle seien zulässig. Bayern ziehe zur Berechnung der Grundsteuer Grundstücks- und Wohnfläche heran, aber die vom Bund vorgeschlagene Lösung ist nach Streichs Ansicht gerechter, da dabei Baujahr und Bodenwert berücksichtigt werden. In Bayern werde ein Grundstück nebst Wohnhaus im Amberger D-Programm und das gleich große Grundstück mit Haus in teuerster Münchner Lage dagegen gleich bewertet. Probleme seien programmiert, wenn Flächen Landesgrenzen überschreiten, weil im bayerischen Teil so, im außerbayerischen Teil anders bewertet wird. Kompliziert werde es auch, wenn land- oder forstwirtschaftliche genutzte Flächen zu bewerten sind. Helfen könnten hier die Steuerberater, sagte Streich. Diese prüften auch den Grundsteuermessbescheid, der nach Ablauf der Einspruchsfrist „ewig“ gelte. Bei angespannter Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Städte und Gemeinden ihre Grundsteuerhebesätze anheben. Dabei, so meinte Streich, sollte niemand darauf hoffen, dass die Grundsteuer ab 2025 niedriger ausfallen werde als bisher.
Vorsitzender Michael Schüll berichtete, dass intensive Mitgliederwerbung im vergangenen Jahr zu 40 Neuzugängen geführt habe. Telefonische Rechtsauskünfte könnten künftig nicht mehr telefonisch erteilt werden. Mitglieder müssten sich in der Geschäftsstelle in der Weißenburger Straße melden, erst dann sei eine persönliche Beratung durch die Vertragsanwälte möglich – aber auch nur, wenn die notwendigen Unterlagen, wie Mietvertrag oder Schriftverkehr, vorliegen. Nur mündliche Angaben des Rechtssuchenden reichten nicht aus.
Schüll sprach die aktuell stark steigenden Gaspreise an. Im laufenden Abrechnungsjahr seien sie kein Grund, um die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen zu erhöhen. Das sei nur nach einer Nebenkosten-Abrechnung zulässig. Wer mit seinen Mietern eine Pauschale vereinbart habe, habe für eine Anpassung schlechte Karten. Ohne Gegenstimme wurde eine neue Satzung des Vereins verabschiedet. Änderungen betreffen den Datenschutz und eine „außerordentliche Mitgliedschaft“.
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