Eine Anklage dieser Art zählt zu den Seltenheiten bei der Justiz. Sie lautete auf das "unerlaubte Verbringen eines Hundes ins Inland". Gemeint damit war ein Vierbeiner namens Rocket, der mutmaßlich aus einem Türkei-Urlaub im Jahr 2017 von seinem neuen Herrchen mit nach Amberg genommen wurde. Bei Rocket handelte es sich um einen Mischling, an dessen Entstehung zumindest von einer Seite aus die Rasse American Bulldog beteiligt war, er gilt damit als Listenhund. Aus jetzt vor der Amtsrichterin Sonja Tofolini nicht näher erläuterten Gründen muss es wohl Ärger um das Tier gegeben haben. Jedenfalls begannen erst die Polizei und dann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln.
Leute aus dem Umfeld des Halters wurden von der Polizei vernommen. "Er hat erzählt, dass er den Hund aus der Türkei mitgebracht hat", erfuhr dabei ein Uniformierter von einer 26-Jährigen. Das stand nun beim Prozess ebenso in den schriftlichen Unterlagen wie die Mitteilung eines Nachbarn des Angeklagten. Der wollte dem Tierbesitzer mehrfach gesagt haben, dass die Haltung des Vierbeiners, weil Kampfhund, verboten sei.
Zeugen rudern zurück
Beide ruderten jetzt auf Befragen der Richterin zurück und mochten sich nicht an ihre vor der Polizei gemachten Angaben erinnern. Mehr noch: Die Frau ließ vernehmen: "Das habe ich nie gesagt." Rocket wurde nach einiger Zeit ins Münchener Tierheim gegeben. Was mit ihm weiter geschah, ist unbekannt. Dass er aber aus der Türkei nach Deutschland kam, stellte der 41-jährige Angeklagte in Abrede. Er habe das Tier in der Bundesrepublik von einem Fernfahrer übernommen, den er zufällig auf einem Parkplatz traf, hörte die Vorsitzende. Ferner vernahm sie: "Ich habe mich erst im Nachhinein erkundigt, welche Vorschriften für solche Hunde gelten." Jedenfalls sei Rocket, zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch im Welpenalter, "ein ganz Lieber und Süßer gewesen".
Richterin Tofolini mochte das Verfahren nicht endlos ausdehnen. Ob nun der Kampfhund aus der Türkei stammte oder innerhalb deutscher Grenzen von einem Lkw-Fahrer übernommen wurde, war stichhaltig nicht klärbar. "Aber dass Sie ihn nicht halten durften, hätten Sie wissen müssen", ließ die Vorsitzende anklingen.
900 Euro Strafe
Kurz danach kam von richterlicher Seite der Vorschlag, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Nach einer Beratung mit seinem Anwalt Johann Niebler stimmte der 41-Jährige zu und auch Staatsanwalt Fabian Hoffmann willigte ein. Womit sich nach zwei Stunden die Aktendeckel schlossen. Der Familienvater zahlt 900 Euro und kommt damit weitaus günstiger weg als in dem von ihm angefochtenen Strafbefehl.
Ein Nachspiel könnte es für die beiden Zeugen geben. Der während des Prozesses wiederholt nachbohrende Anklagevertreter stellte ihnen ein Verfahren wegen des Verdachts von Falschaussagen in Aussicht. "Darauf", hatte die Richterin im Verhandlungsverlauf mahnend geäußert, "steht weit mehr als auf die Angelegenheit, um die es sich hier dreht."













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