Vom ersten Blick her eine klare Sache: Auf der Anklagebank saß eine Frau, die 2016 eine Wohnung in Amberg bezogen hatte und dem Vermieter, den sie eigentlich gar nicht kannte, rund 7000 Euro schuldig geblieben war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und schrieb, allein schon wegen des stattlichen Betrags, eine Anklage wegen Betrugs. Die Akten lagen jetzt am Tisch des Amtsrichters Markus Sand. Vor ihm saß die 26-Jährige mit Anwalt Michael Schüll. "Warum haben Sie nicht bezahlt?", lautete die grundsätzliche Frage des Vorsitzenden. Was er daraufhin zu hören und dann auch zu sehen bekam, war fast schon unglaublich. Gleichwohl aber gab es Belege dafür.
Die Ambergerin hatte den Mietvertrag mit einem im gleichen Anwesen wohnenden Hausverwalter des auswärts angesiedelten Gebäudeeigentümers gemacht. Dann bekam sie sofort die Schlüssel und konnte noch vor dem eigentlichen Termin einziehen. Nicht lange danach erhielt die Neumieterin einen Zettel, auf dem jemand in Gossensprache sexuelle Wünsche äußerte und sich am Schluss der Nachricht erbat, die in Anspruch genommenen Liebesdienste filmen zu dürfen. "Allerdings", wie versichert wurde, "nur für den privaten Gebrauch".
Die Angeklagte legte auch ihr Handy vor, auf dem sie ähnliche Anzüglichkeiten bis heute gespeichert hat. Richter Sand las diese Nachrichten und verglich dann die Handschrift, die sich auf dem der jungen Frau zugegangenen Zettel befand mit jener, die im Mietvertrag zu sehen war.
Da brauche man wohl keinen graphologischen Sachverständigen bei der Identitätsfindung, ließ Markus Sand wissen und ordnete die obszönen Anträge dem Hausverwalter zu. "Sex gegen Miete", beschrieb der Richter seine Vermutungen. Unzweifelhaft war, dass sich die zu dem Zeitpunkt allein lebende Frau auf die merkwürdigen Angebote nicht einließ. Fest stand: Die 26-Jährige hatte tatsächlich fast zwei Jahre lang keine Miete bezahlt. Und gesichert war auch, dass sie dies über einen gewissen Zeitraum hinweg durchaus hätte machen können. Doch angesichts der Sachlage schlug der Richter vor, das Verfahren einzustellen. So geschah es dann auch mit Zustimmung von Staatsanwältin Raphaela Etzold und Verteidiger Michael Schüll.
Draußen auf dem Gang saß unterdessen der Hausverwalter. Er wurde als Zeuge nicht mehr vernommen. Jedoch könnte ihm nun ein Verfahren wegen Nötigung drohen. Denn den ihm ausgehändigten Zettel mit allen darauf niedergeschriebenen sexuellen Wünschen ließ der Richter kopieren und händigte eines der Duplikate an die Staatsanwältin aus.













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