Im Spätsommer und im Frühherbst ziehen die Schäfer mit ihren Herden über die abgeernteten Felder. Solche romantischen Bilder wecken bei vielen Erinnerungen. Das Betreten eines Feldes oder einer Wiese kann aber vom Eigentümer durch einen "Heschaab", einen Strohwisch auf der Stange, verhindert werden. Der Gebrauch eines Strohbüschels auf einer Stange ist ein uraltes Rechtsdenkmal. Es bedeutet: "Das ist mein Land, mein Eigen". Mit dem Wort Schaub wird ein Büschel Stroh bezeichnet. Dieser "Hegeschaab" - ursprünglich auch "Pfandschaub" - kündet davon, dass das Grundstück "umhegt" ist. In "umhegt" steckt das Wort Hecke und im Mittelalter wurden mit dornigen Hecken auch Ortschaften geschützt. Viele Orte mit dem Namen "Haag" erinnern daran. Der Volksmund kennt aber noch eine Bauernregel: "Is St. Michaeli (29. September) vorbei, dan alle Wies'n frei! Kummt da Bauer mit'm Stecka, kann er mir goa niert erschrecka!"
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