Amberg
08.03.2019 - 14:50 Uhr

Hiebe zum Jahreswechsel

Erst kracht es am Himmel, dann vor der Diskothek. Zoff in der Silvesternacht mit einer Fortsetzungshandlung, die nun den Jugendrichter beschäftigt. Er muss sich wie ein Detektiv durch einen Wust unterschiedlicher Aussagen kämpfen.

Symbolbild. Bild: Jan-Philipp Strobel
Symbolbild.

Die Frage stellt sich nahezu regelmäßig vor der Amberger Justiz. Sie lautet: Muss denn immer sofort zugeschlagen werden? Die Ausgangslage des diesmal zur Debatte stehenden Falls war feuchtfröhlich: eine Silvesterparty in einer Diskothek, die kurz vor 3 Uhr am Neujahrstag noch im Gang war. Draußen vor dem Lokal standen etliche junge Leute. Plötzlich, so sagten Zeugen vor Jugendrichter Peter Jung, seien zwei Mädchen von einem jungen Mann grundlos geohrfeigt worden.

Gegen den 20-Jährigen läuft momentan ein Verfahren wegen Körperverletzung. Deshalb machte er dazu als Zeuge keine Angaben und bezog sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Zu dem, was gleich danach vor dem Lokal geschah, erfuhr der Richter allerdings Einzelheiten von ihm. "Da ist plötzlich einer gekommen und hat mich umgehauen", berichtete der 20-Jährige. Sanitäter brachten ihn später ins Klinikum. Denn der Schlag an den Kopf war heftig.

Der mutmaßliche Täter, seinerzeit 19 Jahre alt, saß nun auf der Anklagebank. Bei ihm handelte es sich um den Freund einer der jungen Frauen, die offenbar grundlos Ohrfeigen erhalten hatten. Seine Darstellung: "Ich wollte wissen, warum er das gemacht hat. Da ist er auf mich losgegangen und hat mir einen Hieb verpasst." Erst anschließend sei er in Aktion getreten und habe sich mit einem Schlag gewehrt. Sein Kontrahent war danach bewusstlos. Aussage stand gegen Aussage. Dabei gewann der Jugendrichter, wie er später sagte, den Eindruck, dass beide Tatschilderungen irgendwie glaubhaft wirkten." Das kommt zwar eher selten vor, war aber in diesem Fall so. Zumal sich ergab: Die unbeteiligten Zeugen hatten ebenfalls völlig unterschiedliche Beobachtungen gemacht.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro für den Angeklagten widersetzte sich Verteidiger Werner Greißinger sehr nachdrücklich. Er ging von einer Notwehrlage seines Mandanten aus und hielt einen Freispruch für geboten. Den verkündete Richter Jung zwar. Doch aus anderen Beweggründen. "Ich konnte hier letztlich nicht herausfinden, was dort wirklich geschah." Von daher bestünden Unklarheiten an der sich damals ergebenden Situation. Es wird wohl eine weitere Verhandlung in gleicher Sache stattfinden. Dann gegen den 20-Jährigen, der im Verdacht steht, ansatzlos zwei junge Frauen, die er nicht kannte, in der Silvesternacht geschlagen zu haben.

 
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