Amberg
29.08.2018 - 16:11 Uhr

Holzaktion mit tauben Ohren

Der Fall wäre dem Herrn Rat aus dem Königlich Bayerischen Amtsgericht wie auf den Leib geschrieben: Ein Ereignis aus der Provinz mit abgesägten Bäumen und Sträuchern, außerdem ein zutiefst erzürnter Landwirt, der kaum mehr etwas hört.

Symbolbild Bild: Oliver Berg/dpa
Symbolbild

Der Mann stützte sich auf seinen Gehstock und machte Richterin Sonja Tofolini alsbald klar: "Laut reden! I hör nimma g'scheit." Also sprach die Vorsitzende in Kundgebungs-Phonstärke.

Doch auch das ging an dem 78-Jährigen vorbei. Also einigte man sich auf eine ungewöhnliche Ausnahmeregelung: Der Agrarökonom durfte erst an den Richtertisch und dann gleich neben die Staatsanwältin treten. Um was es ging, wusste der Bauer bereits.

Eine Angelegenheit, die ihn nach eigenem Bekunden "müßige Zeit" des Heranfahrens aus einem Ort im westlichen Landkreis kostete. Doch so unberechtigt war die von Anklagevertreterin Julia Weigl verlesene Anschuldigung nicht: "40 Bäume, Sträucher und Kleingehölze abgesägt zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein."

Eher elender Bewuchs

Was folgte, war ein Feldzug blanker Entrüstung. Natürlich, so erfuhr die Richterin, sei der eher elende Bewuchs ("No niad amal drei Ster Holz") an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn auf dessen Besitz gestanden.

"Aber des Laub fällt owa und liegt wie a Teppich bei mir herüben." Ein unzumutbarer Zustand also, auf Dauer nicht zu akzeptieren. "Alles Unkraut, dicke Wurzeln, a Saustall", bekam die Vorsitzende einen weiteren Lagebericht von der Front eines Mannes, der quasi in Notwehr zu einer Art Tabula Rasa schritt.

Für eine offenbar schon länger zwischen den Grundstücksangrenzern schwelende Fehde sei sie nicht der richtige Ansprechpartner, wehrte Sonja Tofolini weitere Erörterungen ab. Ihr gleich gegenüber stehender Gesprächspartner, nicht müde werdend, seine bäuerlichen Nachbarn näher zu beschreiben, stellte dann bezüglich seiner Abholzaktion die Frage: "War des a Todsünd'?" Die Antwort vom Richtertisch: "Todsünd' net. Aber a Sünd' war's scho!"

Nach weiteren Erörterungen über den nach Meinung des Austragsbauern eher minderwertigen Gehölzbestand ("A Christbaam is no lang koa Baam!") machte die Richterin einen Vorschlag zur Beendigung des Streits über die illegale Holzaktion. Sie empfahl eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage und nannte den Betrag von 200 Euro. Das stieß diesmal nicht auf taube Ohren. Der hörgeschädigte Landwirt, gerne noch nach eigener Darstellung mit dem Bulldog unterwegs, akzeptierte und zahlt nun die zwei Hunderter an den Kindergarten in seiner Gemeinde.

Deutlich weniger

Der Abgang mit Gehstock: Dumm nur, dass ausgerechnet in diesem Moment sein Nachbar in den Gerichtssaal trat. Er bekam den Rüffel zu Gehör: "Schama sollt's dich!" Doch nach dieser Anzeige wegen des Baum- und Strauchfrevels werde nun alles genau vermessen. "Da werd's no schaun."

Müßig in Amberg bei der Justiz verbrachte Zeit war es für den 78-Jährigen trotz alledem nicht. Denn in einem Strafbefehl, der ihm im Vorfeld zugeschickt worden war, stand eine Ahndung in vierstelliger Höhe wegen Sachbeschädigung.

 
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