Es dürfte nach Lage der Dinge kein allzu langer Prozess werden. An zwei Tagen wird die Erste Strafkammer beim Landgericht Amberg Ende Februar gegen einen 29-Jährigen verhandeln, der im dringenden Verdacht einer Vorsatzbrandstiftung am Steinberger See steht. Der Vorgang hatte bayernweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Strafkammer hatte die Anklageschrift zusammen mit allen Ermittlungsakten im Spätherbst von der Staatsanwaltschaft erhalten und danach das sogenannte Hauptverfahren eröffnet. Einher damit ging eine prozessuale Terminfestsetzung für zwei Verhandlungstage am 26. und 27. Februar dieses Jahres. Davon erhielten der Beschuldigte und sein Amberger Anwalt Jürgen Mühl Kenntnis.
In der Nacht zum 28. April 2018 hatten zwei zufällig am Steinberger See vorbeikommende Rettungssanitäter Flammen bemerkt, die aus dem zu diesem Zeitpunkt bereits nahezu fertiggestellten gastronomischen Bereich des geplanten Freizeitparks schlugen. Den zahlreich alarmierten Löschmannschaften gelang es dann zwar, das Feuer einzudämmen. Doch einen Schaden in sechsstelliger Höhe konnten sie nicht verhindern. Zunächst tappten die Brandfahnder der Kripo Amberg im Dunkeln. Der Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung war naheliegend, eine Belohnung von 5000 Euro wurde ausgesetzt. Nur wenige Tage später nahmen Zivilbeamte einen damals 28-Jährigen fest. Offenbar hatte die Auswertung einer in der Nähe des Brandortes installierten Videokamera auf dessen Spur geführt. Der Mann ließ sich widerstandslos abführen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Vor der Ersten Strafkammer, die von Landgerichtsvizepräsidentin Roswitha Stöber geführt wird, müssen nun Fragen geklärt werden. Sie gehen primär in Richtung des Motivs für die offenbar mit Brandbeschleuniger ausgeführte Tat. In damals laut gewordenen Mutmaßungen hatte es geheißen, der Mann habe etwas gegen die immer umfangreicher werdende touristische Nutzung des aus einem Braunkohletagebau entstandenen Sees gehabt. Wesentlich werden auch sachverständige Einschätzungen des Alkoholisierungsgrades zur Tatzeit sein. In den zurückliegenden Monaten hatte Anwalt Mühl wiederholt versucht, den gegen seinen Mandanten bestehenden Haftbefehl aufheben zu lassen. Er begründete dies damit, dass keinerlei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe. Doch die Justiz entsprach diesen Anträgen des Verteidigers nicht.
Unterdessen sind die Brandschäden längst beseitigt. Der gastronomische Bereich des Freizeitparks hat seinen Betrieb aufgenommen, und auch die nicht weit davon entfernte begehbare Erlebniskugel ist in der Fertigstellung begriffen. Sowohl deren Betreiber als auch der Steinberger Bürgermeister Harald Bemmerl hatten nach dem Großbrand betont: "Wir lassen uns hier mit unseren Plänen nicht aufhalten."













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