Stattdessen saß ein 34-Jähriger im Gerichtssaal, der den Hund seiner Freundin Gassi führte.
Im Stadtgraben, gleich neben dem Bahnhof, trafen am 7. Juni 2019 um 11.40 Uhr zwei Polizisten ein. Man weiß nicht, wo ihr Streifenwagen stand. Aber eines ließ sich dem Verlauf zweier Prozesse vor Amtsrichter Florian Meißner entnehmen: Sie hatten tatsächlich einen Meterstab dabei. Mit dessen Hilfe wurde dann die Schulterhöhe eines Hundes gemessen, der seinem Herrchen samt Leine entkommen war.
Schulterhöhe 58 Zentimeter
Die Schulterhöhe, so wies es der Zollstock aus, betrug 58 Zentimeter. Mehr also, als es die Stadt Amberg für freilaufende Vierbeiner an besagter Stelle im Stadtgraben erlaubt. Die Folge war zweigeteilt. Erstens bekam der 34-Jährige eine polizeiliche Anzeige und später ein Bußgeld von 50 Euro von der Stadtverwaltung. Zweitens konnten sich die Polizisten bei einem ersten Termin vor dem Richter vor zwei Monaten an den gesamten Vorgang nicht mehr erinnern. Was die Frage mit sich brachte: Müssen nicht gerade und ganz besonders Uniformträger in der Lage sein, als Zeugen ihre Eindrücke zu schildern?
Bereits in der ersten Verhandlung hatte der 34-Jährige seine damalige Situation beim Ausführen des Hundes geschildert. Der Mann erzählte, wie der Vierbeiner plötzlich eine Spur aufnahm, sich samt Leine losriss und von dannen wetzte. Just in diesem Moment seien dann die Ordnungshüter erschienen. "Da kann man doch weder von Vorsatz noch von Fahrlässigkeit reden", führte Verteidiger Mike Thümmler schon seinerzeit ins Feld. Das tat er auch jetzt wieder.
"Plötzlich weg"
Beim ersten Termin hatte Richter Meißner die Sache vertagt, weil er sich zunächst die Grünanlagenverordnung der Stadt genauer anschauen wollte. In der Neuauflage war davon jetzt nur noch am Rande die Rede. Weitaus mehr stand im Mittelpunkt, dass der 34-Jährige trotz vorher erfolgter Operation an einem Bein "Nacheile" betrieb. Dieses merkwürdige Wort wurde näher erklärt: "Der Hund war plötzlich weg und ich bin ihm, so gut es ging, auf den Fersen geblieben."
Bevor die Erörterungen zu Schulterhöhe, Davonspurten des Vierbeiners und plötzlichem Auftauchen von später ahnungslosen Ordnungshütern ihrem Ende zustrebten, wurde noch etwas deutlich. Denn nach Angaben des 34-Jährigen tauchten plötzlich zwei Radfahrer auf, die angeblich ebenfalls ins kontrollierende Visier der Polizisten gerieten. Ob sie etwas zahlen mussten, wurde nicht bekannt.
Verfahren eingestellt
Richter Meißner wog lange ab. Dann schlug er angesichts aller Umstände die Einstellung des Bußgeldverfahrens vor. Ein Vertreter der Stadt Amberg stimmte zu, auch Anwalt Thümmler hatte nichts dagegen. Womit der 34-Jährige die schriftlich ihm zugesandte Ahndung schreddern kann. Aber seine eigenen Auslagen, sprich Verteidigerkosten, muss er zahlen.













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