Amberg
27.08.2020 - 17:26 Uhr

Hund in überhitztem Auto in Amberg – Peta erstattet Strafanzeige

In Amberg war Hund "Teddy" Anfang August in einem überhitzten Auto zurückgelassen worden, die Polizei befreite ihn. Die Organisation Peta erstattet nun Strafanzeige gegen den Hundehalter und fordert ein Tierhalteverbot.

Hunde können große Hitze nicht kompensieren. Auch eine heruntergelassene Scheibe hilft den Tieren nicht. Symbolbild: Markus Scholz/dpa
Hunde können große Hitze nicht kompensieren. Auch eine heruntergelassene Scheibe hilft den Tieren nicht.

Nachdem ein Mann am 8. August einen Hund in Amberg in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen hatte, reagierte nun Peta. Die Tierrechtsorganisation erstattete bei der Staatsanwaltschaft Amberg Anzeige gegen den Hundehalter und fordert zudem ein Tierhalteverbot für den Beschuldigten.

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Amberg09.08.2020

Aufmerksame Bürger waren auf den Hund im geparkten Auto aufmerksam geworden und riefen die Polizei, die das Tier aus dem Wagen befreite und so sein Leben rettete. Viele Hundehalter würden die Auswirkungen der Sommerhitze auf Vierbeiner, wenn sie diese in Autos zurücklassen, unterschätzen, schreibt Peta in einer Pressemitteilung: "Das Tierschutzgesetz untersagt es, Hunden ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen."

Hintergrund:

Brenzlige Situationen vermeiden, im Ernstfall schnell handeln

Laut Peta reichen bereits wenige Minuten in der Sonne, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster würden bei diesen Temperaturen keine Abhilfe schaffen. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand, heißt es in einer Pressemitteilung der Tierrechtsorganisation.

Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, sei schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, müsse umgehend die Polizei gerufen werden. Befinde sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür seien Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde Peta zufolge in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies könne unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings seien Peta keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. "Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier ist noch außer Gefahr, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen", rät Peta. Nachdem der Hund aus dem Auto befreit wurde, seien sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. "Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden", heißt es weiter.

 
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