Amberg
27.08.2020 - 11:34 Uhr

Hygieneregeln gelten auch für den Bauern- und Wochenmarkt

Die Stadt Amberg weist Besucher nochmals eindringlich auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin. Diese Vorgaben gelten beispielsweise auch für den beliebten Bauern- und Wochenmarkt am Marktplatz.

Oberbürgermeister Michael Cerny geht mit gutem Beispiel voran: Er nutzt mit Amtsleiterin Elisabeth Keck (links) und Lothar Thumbeck (Mitte) vom Amt für Ordnung und Umwelt den Desinfektionsspender auf dem Amberger Marktplatz. Bild: Ina Bogner, Stadt Amberg/exb
Oberbürgermeister Michael Cerny geht mit gutem Beispiel voran: Er nutzt mit Amtsleiterin Elisabeth Keck (links) und Lothar Thumbeck (Mitte) vom Amt für Ordnung und Umwelt den Desinfektionsspender auf dem Amberger Marktplatz.

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass entsprechend den Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch auf dem Amberger Bauern- sowie auf dem Wochenmarkt die vorgegebenen Hygieneregeln einzuhalten sind. Demnach gelten auch für die Besucher der Märkte die in den Geschäften und Einkaufsmärkten relevanten Vorgaben, heißt es hierzu in einer Presse-Info. Insbesondere sind die Bürger angehalten, die folgenden Auflagen zu erfüllen.

Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen allen Personen, die sich auf dem gesamten Marktgelände befinden - selbstverständlich mit Ausnahme all jener, die von der allgemeinen Kontaktbeschränkung im Verhältnis zueinander nicht betroffen sind. Zudem ist auf dem Marktgelände sowohl beim Anstehen als auch beim Einkauf stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Von der Trageverpflichtung befreit sind ausschließlich Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist nur dann ausnahmsweise gestattet, wenn dies zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist. Personen, die während des Aufenthalts auf dem Amberger Bauern- oder Wochenmarkt Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden Covid-19-Infektion in Verbindung stehen könnten, haben diesen umgehend zu verlassen.

Ebenso sind Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen in Kontakt mit bestätigten Covid-19-Fällen standen (Ausnahme: geschütztes medizinisches oder pflegerisches Personal) oder Symptome zeigen, die mit Corona einhergehen, vom Marktbesuch ausgeschlossen.

Für Kunden besteht die Möglichkeit, sich auf der öffentlichen Toilette im Rathaus am Hallplatz die Hände zu waschen, des Weiteren befindet sich ein Desinfektionsmittelspender auf dem Marktgelände. Das komplette Hygienekonzept der Stadt Amberg für den Amberger Wochenmarkt kann im Aushang am Rathaus eingesehen und nochmals nachgelesen werden.

Aktualisiert
Amberg19.08.2020
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