Abends unterwegs mit Papas Luxus-Auto. 495 PS heulen an der Ampel auf. Dann ein flotter Kavaliersstart auf dem Ring um die Altstadt. Polizisten beobachten Geschwindigkeiten von über 100 Kilometern pro Stunde und erstatten folglich Anzeige wegen eines illegal veranstalteten Rennens.
Der Gesetzgeber hat den Paragrafen 315 neu gestaltet und hineingeschrieben, dass an einem illegalen Autorennen nicht immer mehrere Fahrzeuge beteiligt sein müssen. Nicht angepasste Geschwindigkeit genügt. Zumal in geschlossenen Ortschaften. "Da brauche ich dann nur noch einen, der in seinem 495-PS-Wagen aufs Gaspedal tritt", ließ Amtsrichter Markus Sand von Beginn an seine Marschrichtung erkennen. Vor Sand saß ein 26-Jähriger, der heuer im April den Nobelwagen seines Vaters bekommen hatte und ihn zur spritzigen Tour nutzte.
Um 22.25 Uhr
Das Fahrzeug, in dem auch ein sich später eher ahnungslos gebender Kumpel des jungen Mannes saß ("Nichts bemerkt, nichts gesehen"), stoppte an einer Ampel bei der Trimax-Turnhalle. Daneben hielt ein Motorrad, dahinter folgte um 22.25 Uhr ein Streifenfahrzeug der Polizei. Als Grün kam, beobachteten die beiden Beamten, wie der Pkw "mit durchdrehenden und quietschenden Reifen" nach vorne schoss und nach ein paar weiterem Metern das Heck schlingernd ausbrach. Der Flitzer habe zwei Fahrspuren gebraucht, schilderten die Ordnungshüter dem Richter und berichteten ferner, dass der Wagen mit 120 bis 130 Kilometern pro Stunde in Richtung der nächsten Kreuzung preschte. Dabei wurde offenkundig: Die Ampel beim Grammer-Verwaltungsgebäude war ausgeschaltet. Freie Fahrt also für die 495 Pferdestärken bis zur nächsten Ampel an der Fachhochschule. Dort stoppten Ordnungshüter den Pkw.
Nach der ihr vorgelegten Anzeige beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 2400 Euro und sechs Monate Führerscheinentzug. Richter Sand unterschrieb ihn im Mai und sagte jetzt, weil Einspruch eingelegt worden war, im Sitzungssaal: "Das ist eigentlich eine Art Geschenk. Jetzt könnte es teurer werden." Unterstützt von seinem Anwalt Wolfgang Hottner schilderte der 26-Jährige: "Zwar flott losgefahren, aber höchstens 60 bis 70 km/h".
Andere Version
Außerdem keine quietschenden und durchdrehenden Reifen, schon gar nicht ein Ausbrechen des Hecks. Der Richter konterte: "Glauben Sie, dass die Polizisten blind sind?" Dann gab er Gelegenheit zum Nachdenken darüber, ob es nicht besser sei, den Einspruch zurückzunehmen.Was folgte, könnte unter Umständen die ganze Sache noch wesentlich kostspieliger machen. Sinngemäß argumentierte Verteidiger Hottner, dass quietschende Reifen und ein ins Schlingern geratenes Heck bei diesem Fahrzeugtyp schlichtweg unmöglich seien.
Daraufhin brach Richter Sand den Prozess ab und beauftragte einen Kfz-Sachverständigen mit einem Gutachten darüber, ob das tatsächlich so ist. Wenn ja, hätten zwei Polizeibeamte die Unwahrheit gesagt. Doch beide, nacheinander in den Saal geholt, hatten deckungsgleich die Einzelheiten ihres sich spontan ergebenden Einsatzes geschildert.













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