Amberg
08.09.2021 - 12:47 Uhr

Inzidenz in Amberg sinkt weiter

Elf neue Corona-Infektionen meldete das Robert-Koch-Institut am Mittwoch für die Stadt Amberg. Die-Sieben-Tage-Inzidenz sank dennoch, von 97,5 auf 83,2.

Wieder fielen elf Coronatests bei Amberger Bürgern positiv aus. Archivbild: Britta Pedersen/dpa
Wieder fielen elf Coronatests bei Amberger Bürgern positiv aus.

Während sich die Sieben-Tage-Inzidenz in Amberg trotz elf neuer Coronainfektionen weiter nach unten bewegte, stieg sie im Landkreis Amberg-Sulzbach mit nur vier neuen Fällen leicht an, von 30,1 auf 31,1. (Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Mittwoch, 8. September, 3.16 Uhr). Neue Regeln würden ab einem Wert von 35 in Kraft treten.

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) liegt am Mittwoch in der Stadt Amberg bei 83,2. Dass dieser Wert trotz elf Neuinfektionen sinkt, erklärt sich daraus, dass es vergangenen Mittwoch 15 neue Fälle waren, die jetzt aus der Statistik fallen. Im Landkreis liegt der neueste Inzidenzwert bei 31,1. Zum Vergleich: Am Samstag waren es noch 20,4.

Neuinfektionen

Am Mittwoch meldet das RKI elf neue Infektionen mit dem Coronavirus in der Stadt Amberg. Vier sind es im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie ist damit im Landkreis auf 4976 gestiegen, in Amberg sind es nun 1929.

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.