Amberg
07.09.2021 - 15:47 Uhr

Inzidenz sinkt in Amberg und steigt im Landkreis

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Amberg liegt den zweiten Tag in Folge unter 100. Es gab nur eine Neuinfektion mit dem Coronavirus. Im Landkreis Amberg-Sulzbach steigt der Wert indes aber wieder.

Amberg liegt am Dienstag wieder bei einer Inzidenz unter 100. Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa
Amberg liegt am Dienstag wieder bei einer Inzidenz unter 100.

Nach dem Schocker am Samstag liegt die Inzidenz in Amberg am Dienstag wieder unter 100. Der Wert beträgt derzeit 97,5. Im Landkreis liegt die Inzidenz am Dienstag bei 30,1, ist also den zweiten Tag in Folge angestiegen. (Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Dienstag, 7. September, 3.16 Uhr).

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) liegt in am Dienstag in der Stadt Amberg bei 97,5. Im Landkreis liegt der neueste Wert bei 30,1. Zum Vergleich: Am Samstag waren es noch 20,4.

Neuinfektionen

Am Dienstag meldet das RKI eine neue Infektion mit dem Coronavirus in der Stadt Amberg. Vier sind es im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie ist damit im Landkreis auf 4972 gestiegen, in Amberg sind es nun 1918.

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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