Amberg
28.03.2019 - 09:12 Uhr

Junge Frau am Hals gewürgt

Nicht ungefährlich, was der junge Mann da macht. Er hat Zoff mit seiner Freundin, greift ihr unvermittelt an den Hals und drückt zu. Sie kann sich befreien und alarmiert die Polizei.

Symbolbild Bild: agentur_dpa
Symbolbild

Wenn Rechtsmediziner in solchen Fällen um ihr Gutachten gebeten werden, sagen sie in aller Regel, dass beim Würgen eines Opfers lebensbedrohliche Folgen entstehen können. Diesmal brauchte man vor dem Jugendschöffengericht keinen Sachverständigen. Denn der Angeklagte (21), beraten von Anwalt Jürgen Mühl, gab sein plötzliches Ausrasten zu. Sie kannten sich erst ein paar Wochen. Dann stellte sich heraus: Die damals 19-Jährige hatte einen anderen. Daraufhin kam es am 22. Januar 2018 zum Streit zwischen den jungen Leuten. Er wurde in der Wohnung einer Verwandten der Frau und in Gegenwart eines Kindes ausgetragen.

Erst warf der jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagte Arbeitslose einen Schlüssel scheppernd zu Boden. Dann griff er seiner Ex-Partnerin an den Hals. "Nur mit einer Hand", wie er nun in verbaler Übereinstimmung mit dem Opfer sagte. Dann aber klafften die Angaben auseinander. "Für gut zehn Sekunden. Ich hatte Atemnot", berichtete die Frau. Von "höchstens zwei bis drei Sekunden" sprach der Täter.

Während der heute 21 Jahre alte Mann kurz danach das Haus verließ, rief seine Ex-Partnerin die Polizei. Zwei Beamte kamen, leiteten eine Fahndung ein und hatten keinen Erfolg. Doch eine dunkel unterlaufene Spur am Hals des Opfers stellten sie fest. Tage später erschien die rüde attackierte Frau auf dem Revier und wollte ihre Anzeige zurücknehmen. Doch das ging nicht mehr.

Die jähe Attacke endete jetzt glimpflich für den bei Amberger Behörden bekannten Mann. Er hatte wegen eines anderen Delikts noch 14 Monate Haft zur Bewährung offen. Das Jugendschöffengericht setzte weitere zwei Monate hinzu und schickte ihn abermals nicht hinter Gitter. Letzte Chance also.

Wenn er wieder straffällig wird, führt wohl kein Weg mehr am Gefängnis vorbei, wie Gerichtsvorsitzender Peter Jung zu bedenken gab.

 
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