Ein Vergehen gegen das Waffengesetz wurde ihm zur Last gelegt. Nach dem Ende der Verhandlung kann der 20-Jährige aus dem Landkreis mit ruhigem Gewissen "Nein" auf die Frage sagen, ob er vorbestraft ist. Er stand als Angeklagter beim Amtsgericht Amberg vor Richterin Kathrin Rieger und durfte nach der Beweisaufnahme aufatmen: Das Verfahren gegen ihn wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 100 Euro zugunsten der Umweltschutzorganisation World Wildlife Fund eingestellt.
Los ist der Angeklagte allerdings die CO2-Waffe, die er an einem Juliabend 2019 in Sulzbach Rosenberg am Kriegerdenkmal bei einer polizeilichen Kontrolle bei sich hatte. Eine Waffe, die von einer echten Neun-Millimeter-Pistole schwer zu unterscheiden ist. Er trug sie im Rucksack verpackt, also nicht sofort griffbereit. Er sei auf dem Weg zu einem Freund gewesen, um in dessen Garten die Waffe zu testen. Der Freund war nicht daheim; die Schießübung fiel aus. Auf dem Rückweg wurde er kontrolliert. Es sei ihm gar nicht bewusst gewesen, dass der Tatbestand des Mitführens einer Schusswaffe erfüllt wäre, sagte er dazu.
Kooperativ habe sich der Angeklagte von Anfang an gezeigt, bescheinigte ein Polizeibeamter jetzt vor Gericht. Das behielt der 20-Jährige so bei und erklärte sich mit der Sicherstellung der Waffe, für die er 80 Euro bezahlt hat, einverstanden.













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