Amberg
05.07.2019 - 15:23 Uhr

Kieferbruch und viele Fragen

Bei der deutschen Justiz gilt: Was nicht zweifelsfrei erwiesen ist, bleibt ungeahndet. Das führt mitunter zu Entwicklungen wie dieser: Es gibt zwar einen Kieferbruch beim geschlagenen Opfer.

Symbolbild Bild: agentur_dpa
Symbolbild

Doch per Ohrfeige kann eine solche Verletzung nach Expertenmeinung keinesfalls entstehen. Schlägereien in Wirtshäusern und Discos beschäftigen das Amtsgericht jede Woche. Dabei zeigt sich immer wieder: Die Beweisführungen werden für Richter zur Sisyphosarbeit. Denn meist haben Zeugen völlig unterschiedliche Beobachtungen gemacht. So war es auch in einem Fall, der die Richterin Nadine Sand über drei Prozesstage hinweg intensiv beschäftigte.

Streit im Tanzlokal

In den Protokollen stand: Es gab einen Streit zwischen zwei jungen Männern in einem Amberger Tanzlokal. Der eine, 29 Jahre alt und jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, soll seinem Kontrahenten (31) derart mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass dessen Kiefer brach und auch Zahnverletzungen behandelt werden mussten.

Der mutmaßliche Täter räumte im Verhandlungsverlauf ein, dass er zuschlug. "Nur mit der flachen Hand und nicht mit der Faust", ließ er wissen. Dann kamen etliche Zeugen, die am fraglichen Abend ebenfalls in dem Lokal waren. Was sie verlauten ließen, führte zu keinem konkreten Bild für die Richterin. Zumal bei den Fragen: Wurde mit der Faust ausgezogen und zugehauen? Oder doch nur mit der flachen Hand und gewissermaßen in Form einer Ohrfeige? Zur Klärung wurde eine Beurteilung durch den Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz angefordert. In der zum dritten Prozesstag vorliegenden Einschätzung hieß es da sinngemäß: Ein Schlag mit der flachen Hand, wie ihn der Angeklagte beschrieb und auch Zeugen gesehen haben wollten, könne aus medizinischer Sicht nicht zum Bruch des Kiefers führen.

1800 Euro Geldstrafe

Das war eine Äußerung, die der Richterin als Maßstab zu dienen hatte. Daran kam sie nicht vorbei. Womit es für den zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Angeklagten zu einer Verurteilung wegen einfacher und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung kam. Er muss nun 1800 Euro Geldstrafe bezahlen.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung sehr ausführlich. Dabei sagte sie dem als Nebenkläger auftretenden Opfer: "Mir ist klar, dass Sie einen Kieferbruch erlitten haben. Doch den Umstand, dass er durch diesen Schlag entstanden ist, kann ich nicht zweifelsfrei beweisen." Schwer zu begreifen für den Mann. Doch letztlich der Meinung eines Sachverständigen geschuldet.

Am Gefängnis vorbei

Der Beschuldigte schrammte mit dieser Entscheidung an einem Gefängnisaufenthalt vorbei. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ihn einzusperren. Von der Richterin hörte er: "Sie hätten von mir eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten. Doch die Beweise haben nicht ausgereicht." Zurück blieb die Frage: Wer hat denn diesen Kieferbruch samt lockerer Zähne verursacht?

 
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