Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. "Ich habe über mein Handy keine Kinderpornografie verschickt", versichert er mehrfach. Doch ein Sachverständiger will das festgestellt haben. Er muss nun persönlich an einem zweiten Prozesstag als Zeuge kommen.
Es geht um Filmsequenzen mit kinderpornografischem Inhalt. Drei solcher Szenen sollen über seinen Facebook-Account auf dem Handy eines 58-jährigen Ambergers plötzlich eingetroffen sein. Eines der Videos, so erfuhr Amtsrichterin Sonja Tofolini, will er angeschaut und dann alles sofort gelöscht haben.
Tatsache ist: Der Mann ging zur Polizei und meldete die Begebenheit. Als Fakt gilt im Prozess jetzt aber auch: Fast schon parallel dazu erhielten Amberger Ermittlungsbehörden einen Hinweis auf den 58-Jährigen. Er kam vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Daraufhin gab es bei ihm eine Hausdurchsuchung, bei der elektronische Geräte von Fahndern vorläufig sichergestellt wurden. Bei der Auswertung des dem 58-Jährigen gehörenden Handys stellte ein Sachverständiger bei genauer Datums- und Uhrzeitangabe fest, dass von diesem Gerät aus wohl ein Film mit kinderpornografischem Inhalt an einen Adressaten verschickt worden war. Daraufhin schrieb die für Cyber-Kriminalität in Nordbayern zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg eine Anklage.
"War das Ihr Handy?", fragte die Richterin und wollte außerdem wissen: "Wer benutzt es womöglich außer Ihnen?" Die Antwort lautete. "Ja, es ist mein Handy und außer mir nimmt's keiner." Gleichwohl bestritt der Angeklagte vehement, dass er eine verbotene Filmsequenz verschickt und damit weiterverbreitet habe.
Daraufhin brach die Vorsitzende das Verfahren vorläufig ab. Da von dem Sachverständigen bisher nur schriftliche Äußerungen vorlagen, soll er nun persönlich kommen und seine Nachforschungen erläutern. Eine Zeugenladung erhält auch der ursprüngliche Versender der pornografischen Dateien. Seine Identität ist offenbar bekannt. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte Facebook den Account des Ambergers gesperrt.
Als ihm die Fortsetzung der Verhandlung mitgeteilt wurde, gab der 58-Jährige zu verstehen, dass er angesichts seines schmalen Einkommens keine Kosten übernehmen könne. Dazu die Richterin: "Wenn es einen Schuldspruch geben sollte, werden Sie zahlen müssen. Da macht die Justiz keine Ausnahme."













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