Früher waren es Besen und Rechen, die zur Beseitigung von störendem Laub hergenommen wurden. Doch seit dem Ende der 90er-Jahre haben sich die Laubbläser verbreitet. Mittlerweile sind sie etabliert und gehören in dieser Jahreszeit fast schon zum gewohnten Stadtbild. Mit 200 bis 300 Kilometern pro Stunde schießt die Luft aus den Geräten.
Ob elektrisch oder mit Benzin betrieben: Die Laubbläser sind im heimischen Garten, bei städtischen Bediensteten und Hausmeister-Services zum Standardwerkzeug geworden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es geht einfach schneller und bequemer.
Vielen Hausmeistern und Eigentümern spielt das natürlich in die Karten, da sie es sind, die sich in den meisten Fällen um die abfallenden Blätter kümmern müssen. Doch viele stören sich auch an den Nachteilen, die die Geräte mit sich bringen. Besonders für Nachbarn, die gerade ihre Ruhe haben möchten, können die Laubbläser schnell zu lästigen Lautbläsern werden, die einen Lärm von 80 bis zu 115 Dezibel erzeugen.
Auf einer Tabelle des Landesamtes für Umwelt von 2017 wird aufgezeigt, wie viel Dezibel verschiedene Geräusche erzeugen. Der Laubbläser lässt sich zwischen der Lautstärke eines Motor-Rasenmähers und der in einer Discothek wiederfinden.
Um den eventuellen Ärger mit Nachbarn oder Mietern zu umgehen, sollten die lauten Geräte nur zu vorgegebenen Zeiten eingesetzt werden. Das Amberger Ordnungsamt nennt die gesetzlichen Zeiten: Von Montag bis Samstag ist der Einsatz von Laubbläsern von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr erlaubt. An Sonn- sowie Feiertagen besteht ein komplettes Verbot. Ohne Ausnahme. Wer gegen diese Beschränkungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wie Susanne Schwab von der städtischen Pressestelle sagt. Grundlage ist der bayerische Bußgeldkatalog, der in diesem Fall seinerseits auf dem Emissionsschutzgesetz beruht. Demnach sind bei Vergehen zwischen 50 und 250 Euro zu bezahlen. Schwab schränkt aber ein: "Bei einem ersten Verstoß würde man das Bußgeld wohl eher bei 50 bis 100 Euro ansetzen." Im Wiederholungsfall und bei schwereren Vergehen steige diese Summe.
Die Polizeiinspektion Amberg lässt auf Nachfrage wissen, dass in den vergangenen Jahren im Prinzip keine Anzeigen wegen Laubbläser-Lärmbelästigungen erstattet worden seien. Im Stadtgebiet bestehe ein relativ gutes Miteinander. Auch im Sommer gebe es nahezu keine Beschwerden wegen Lärm durch Rasenmäher.
Fühlt sich ein Nachbar zurecht gestört, weil Laub am Sonntag oder außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geblasen wird, ist laut Marion Gaksch von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Amberg der erste Ansprechpartner immer der Verursacher. "Da sollte man zunächst versuchen, mit der Person zu sprechen und das unter sich zu klären. Wenn das auf diesem Weg nicht funktioniert, sollte man sich an das Unternehmen wenden, das den Auftrag ausführt." Führt auch das zu keiner Lösung oder Einigung, könne der zivilrechtliche Weg eingeschlagen werden. Am besten helfe dabei ein Anwalt weiter. Gaksch sagt aber auch, dass die Polizei in derartigen Fällen auf Dauer nicht der richtige Ansprechpartner sei: "Sie kann es in dem Moment vielleicht unterbinden, aber sollte das öfter vorkommen und man fühlt sich auf Dauer belästigt, sollten die Geschädigten das mit Hilfe eines Anwaltes gerichtlich klären."
Damit in Ambergs Gärten alles friedlich bleibt, könnte an milden Herbsttagen aber auch auf die garantiert leisesten Laubsammler zurückgegriffen werden: Rechen und Besen.
- 20 - 30 Dezibel: ruhiges Zimmer
- 40 - 60 Dezibel: Unterhaltung
- 45 - 55 Deziel: PKW-Motor im Leerlauf
- 65 - 75 Dezibel: Motorrasenmäher
- 80 - 115 Dezibel: Laubbläser
- 90 - 110 Dezibel: Discothek
- 105 - 120 Dezibel: militärische Tiefflüge
- 120 - 140 Dezibel: Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich
Hier finden Sie die gesamte Tabelle und weitere Informationen zu dem Thema.
"Weil's einfach schneller geht"
Eines gleich vorweg: Lauter als erlaubt sind sie nicht, die Geräte, mit denen Nachbarn, Hausmeister und städtische Mitarbeiter in diesen Tagen das Laub von Grünflächen und Gehsteigen pusten. In der Stadt jedoch wächst der Widerstand gegen die Maschinen, die das Ohr auf Dauer schädigen können.
Ab 85 Dezibel empfehlen Krankenkassen einen Gehörschutz. Ein Test unserer Zeitung ergab: Mit fast 100 Dezibel sind die Bläser lauter als jeder Schwertransport. Der Chef eines Amberger Hausmeisterdienstes bestätigt, dass Beschwerden von Anwohnern die klare Ausnahme seien. „Es ist alles im grünen Bereich“, beruhigt er und erklärt, warum die Laubbläser genutzt werden: „Weil’s einfach schneller geht.“ Der Hausmeister belegt das: Auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück seien vier Mann eineinhalb Stunden damit beschäftigt, Laub mit Rechen, Schaufel und Schubkarren zu entfernen. Mithilfe der Laubbläser lasse sich Personal und Zeit sparen. Auf dem gleichen Grundstück seien zwei Mitarbeiter lediglich eine halbe Stunde im Einsatz, wenn sie sich der neuen Technik bedienen. Aus sechs Arbeitsstunden werde folglich eine.
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