(spw) Mauro Gresta ist wegen einer Leukämie-Erkrankung geschwächt. Laufen fällt ihm schwer, oft braucht er beim Gehen eine Pause. Trotzdem will er so häufig wie möglich mit der Hündin seines Vermieters spazieren gehen. Die zweijährige Lucy habe die Hundeschule besucht und sei daher gut erzogen. "Sie hört auf mich", sagt der gebürtige Italiener. So wie an jenem Dienstagvormittag im Mai, als es 30 Grad heiß war und Gresta dem Tier ein Bad in der Vils gönnen wollte. Er war an der Bleichwiese am Amberger ACC unterwegs. Hund Lucy war nicht angeleint. "Da ist niemand gewesen, den wir gestört hätten", sagt Gresta. Jedoch kamen zwei Polizeibeamte vorbei und nahmen die Personalien des Italieners auf.
Denn Gresta hatte gegen die "Verordnung der Stadt Amberg zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde" verstoßen. Sie besagt, dass "große Hunde ab einer Schulterhöhe von 45 Zentimetern und ausgewachsene Hunde bestimmter Rassen in öffentlichen Anlagen anzuleinen sind". Knapp drei Wochen später bekam der Italiener aus Amberg einen Bußgeldbescheid vom Amt für Ordnung und Umwelt zugestellt. Der festgesetzte Betrag liegt bei 50 Euro, hinzu kommen 25 Euro für Kosten des Verfahrens und 3,50 Euro wegen Auslagen der Bußgeldbehörde. Summa summarum 78,50 Euro, die der Schwerkranke, der nur Niedriglohnempfänger ist, zahlen muss. "In meinem Bekanntenkreis sind die Hundebesitzer sehr verärgert."
Gresta wohnt in der Wingershofer Straße. Die in Amberg ausgewiesenen Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen, sind die Kräuterwiese sowie im Landschaftsschutzgebiet Ammerbachtal. "Das ist viel zu weit für mich", sagt Gresta, der kein Auto besitzt. "Was sollen Menschen wie ich machen?"
Unwissenheit schützt nicht
Dass er die Hündin auch nicht ohne Leine entlang des Geländes am ACC führen darf, wusste Gresta nach eigenen Angaben nicht. "Das habe ich auch den beiden Polizisten gesagt, die meine Personalien aufgenommen haben." Unwissenheit schütze aber vor Strafe nicht, erklärt Polizeipressesprecher Achim Kuchenbecker. "In dem Fall haben die Beamten nur einen Verstoß festgestellt und an die Verfolgungsbehörde, also die Stadt Amberg, gemeldet." Sie entscheidet, wie hoch das Bußgeld ausfällt.
"Jeder muss sich an Vorschriften halten - auch Kranke. Der Hundebesitzer hätte seinen Nachbarn darauf aufmerksam machen müssen, dass er das Tier anleinen muss", erläutert Susanne Schwab von der Stadt. Im Ordnungsamt habe man viele Bußgeldbescheide herausgeschickt, weil sich oft Hundebesitzer nicht an die Anleinpflicht hielten. "Für alle ist das Bußgeld gleich hoch: 50 Euro."
Weitere Hunde-Laufwiese
Schwab kann Gresta nur empfehlen, im Rathaus einen Härtefall-Antrag zu stellen. Dabei müsste er seine Einkünfte offenlegen. Dann könne entschieden werden, ob der Bescheid niedergeschlagen werde oder das Bußgeld gestundet werden kann. Zudem erklärt sie, dass eine weitere Hunde-Laufwiese in Planung sei: "Noch heuer entsteht am Wanderparkplatz Atzlricht eine eingezäunte Fläche für Hunde." Die Suche nach einem geeigneten Standort habe sich etwas schwierig gestaltet, weil die Stadt das Gelände schon besitzen sollte und die erste Idee, eine solche Wiese am Eisberg zu etablieren, auf wenig Gegenliebe der Nachbarn gestoßen sei.
"Für mich bringt das nichts, wenn ich mit dem Hund meines Nachbarn frei spazieren gehen möchte", sagt Gresta. Die neue Fläche sei wie die beiden anderen auch für ihn nicht fußläufig erreichbar.
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