Amberg
14.10.2020 - 15:34 Uhr

Mann zertrümmert vor lauter Wut Corona-Schutz der Polizei

Ein 47-Jähriger hat sich auf der Wache der Polizeiinspektion Amberg nicht im Griff. Mit einer Bewegung zerstört er die Corona-Schutzscheibe. Das Amtsgericht kann ihm Absicht aber nicht nachweisen.

Weil er die Corona-Trennscheibe der Amberger Polizeiinspektion kaputt gemacht hat, muss sich ein 47-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Weil er die Corona-Trennscheibe der Amberger Polizeiinspektion kaputt gemacht hat, muss sich ein 47-Jähriger vor Gericht verantworten.

Der Mann schlägt gegen die Corona-Trennscheibe in der Polizeiwache. Sie geht kaputt und muss erneuert werden. Dem Richter stellt sich die Frage, ob das mit Absicht passiert ist. "Lässt sich nicht nachweisen", sagt er und entscheidet auf Freispruch. Nach seiner Trennung von der Ehefrau hatte der 47-Jährige Probleme, die er offenbar nicht so recht verkraften konnte. Das führte ihn nun erstmals in seinem Leben vor den Strafrichter.

Was sich heuer im Frühjahr zutrug, war in einer längeren Anklageschrift aufgelistet. Darin stand: Beleidigung der Ex-Gattin mit einem nicht druckreifen Schimpfwort und die Bedrohung von deren Rechtsanwältin. Die Juristin hatte dem 47-Jährigen offenbar hart zugesetzt. Deshalb kündigte er an, sie zu "verstümmeln". Das nahm die Anwältin sehr ernst und erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Es gab noch eine weitere Begebenheit, die vor Amtsrichter Florian Meißner ausführlich erörtert wurde. An einem Nachmittag im April dieses Jahres erschien der Mann auf der Wache der Polizeiinspektion an der Kümmersbrucker Straße und wollte Anzeige erstatten. "Wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge", erinnerte sich nun ein Beamter, der auf dem Revier die Meldung entgegennehmen sollte.

Geschlagen oder eher geklopft?

Der Uniformierte schritt nach seinen Angaben sofort zur Überprüfung des sich zunächst spektakulär ausnehmenden Sachverhalts und stellte fest, dass die Anschuldigung gegenüber einer dritten Person haltlos war. Daraufhin weigerte er sich, die Anzeige aufzunehmen. Danach entwickelten sich Turbulenzen. "Ich hatte Anspruch darauf, dass meine Mitteilung aufgenommen wird", ärgerte sich der 47-Jährige nun im Verhandlungsverlauf und sagte, dass er mit der Hand gegen die auf dem Revier installierte Corona-Trennscheibe geschlagen habe. Oder vielleicht auch nur geklopft, wie es vorher sein Anwalt Rudolf Pleischl beschrieben hatte.

Geschlagen? Geklopft? "Ein Hieb und dann war die Scheibe durch", beschrieb der Polizeibeamte den Vorgang und fügte hinzu: "Da lag schon Kraft dahinter." Ob dieses Intermezzo bewusst und mit der Absicht einer Sachbeschädigung geschah, vermochte Richter Meißner allerdings nicht zu klären. Deshalb entschied er sich in diesem Anklagepunkt für einen Freispruch. Denn Sachbeschädigung erfordere Vorsatz. Und eben das sei bei dem Auftritt in der Polizeiwache strittig.

Bipolare Störung

Im Prozessverlauf hatte sich ergeben, dass der Amberger unter einer sogenannten bipolaren Störung leidet und von daher verringert schuldfähig war. Der Richter nahm das zur Kenntnis, verhängte aber gleichwohl wegen Beleidigung der Ex-Ehefrau und einer Bedrohung von deren Anwältin eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss der 47-Jährige 500 Euro Geldauflage bezahlen. "So kann man nicht vorgehen", hieß es im Urteil.

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