Amberg
31.01.2020 - 14:41 Uhr

Mehr als zwei Jahre Haft für "Stalker, der in der oberen Liga spielt"

"Wie krank ist das eigentlich", fragt die Frau im Gerichtssaal. Ihr 42-jähriger Ex-Freund hat sie drei Jahre lang verfolgt. Der Stalker muss nun zwei Jahre und drei Monate in Haft. Zudem läuft gegen den Mann ein zweites Verfahren.

Symbolbild Bild: Oliver Berg/dpa
Symbolbild

Der Stalker wurde vor Monaten in Haft genommen. Hinter Gittern bleibt der 42-Jährige jetzt auch weiterhin. Ein Amberger Schöffengericht schickte ihn für über zwei Jahre ins Gefängnis.

Das dürfte allerdings noch nicht alles gewesen. Denn in Schwandorf läuft ein ähnliches Verfahren gegen den Mann.

Die schier endlos lange Reihe von mitunter sehr massiven Nachstellungen begann 2017. Der Mann lauerte seiner Ex-Freundin auf, er schrieb rund um die Uhr drohende Botschaften und war immer unterwegs, um die junge Frau zu bedrängen. Die Polizei in Nittenau (Kreis Schwandorf) wurde federführend tätig, sie schrieb Anzeige um Anzeige. Das setzte sich auch 2018 so fort. Aktenordner stapelten sich.

Die gesammelten Meldungen bekam das Schwandorfer Amtsgericht. Doch dort wurde zunächst wegen der Erkrankung eines Richters nicht verhandelt. Der 42-Jährige aber machte unverdrossen weiter. Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft im Sommer 2019 einen Haftbefehl. Was nun das Amberger Schöffengericht abzuurteilen hatte, waren ausschließlich die Delikte aus dem vergangenen Jahr.

Als "unglaublichen Terror" ordnete die Staatsanwältin das Geschehen ein und bekam Unterstützung vom Anwalt der gepeinigten Frau. Er unterstrich: "Hier ist ein Stalker, der in der oberen Liga spielt." Dazu zählte auch, dass am Elternhaus der jungen Frau in zwei Fällen Buttersäure verschüttet wurde. Der 42-Jährige wies allerdings sämtliche Vorwürfe von sich. Versuche, mit der Ex-Partnerin zu reden, gab er zwar zu. Doch Gewalt sei nie angewendet worden. Dabei blieb er bis zum Schluss.

Drei Jahre Haft verlangte die Anklagevertreterin, auf Freispruch oder schlimmstenfalls ein Jahr mit Bewährung plädierte der Verteidiger. Die Richter verhängten zwei Jahre und drei Monate. Sie hoben den Haftbefehl nicht auf. "Weitere Attacken wären sonst umgehend zu befürchten", war argumentiert worden.

Unterdessen hat in Schwandorf der Prozess um die Stalker-Straftaten aus den Jahren 2017 und 2018 begonnen. Auch dort könnte der sich mit dem Ende der Beziehung bis heute nicht abfindende Mann eine Haftstrafe bekommen. Sein Opfer hatte während des Amberger Verfahrens gestöhnt: "Drei Jahre werde ich nun ununterbrochen verfolgt. Wie krank ist das eigentlich?"

 
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