Auf dem Tisch der 3. Strafkammer des Landgerichts lag ein hoher Aktenstapel. Unterlagen aus Verfahren, die der Ex-Unternehmer aus dem nördlichen Landkreis ausgelöst hatte. Insgesamt ein Dutzend. Von der fahrlässigen Tötung über gefährliche Körperverletzung bis hin zur Insolvenzverschleppung.
Das diesmal in einer Berufungsverhandlung zur Debatte stehende Delikt war eher nachrangig. Der 55-Jährige hatte sich trotz eines Fahrverbots ans Steuer gesetzt und war von der Polizei erwischt worden. Das hatte im September 2018 zu einer Verhandlung beim Amtsgericht geführt. Dort erläuterte der Mann zwar lang und breit, dass er von dem in Kraft getretenen Fahrverbot wegen einer Verkettung unglücklicher Umstände nichts gewusst habe. Doch die Richterin glaubte das nicht und verhängte mehrere Monate Freiheitsstrafe.
Gericht schnürt ein Gesamtpaket
Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Peter Hollweck sollte nun den Fall erneut aufrollen. Doch das geriet letztlich zur Nebensache. Denn der Vorsitzende hatte zuvor schon sehr genau in den Akten Nachschau gehalten und dabei festgestellt, dass es mehrere offene Haftstrafen gab. Deshalb empfahl Peter Hollweck, jetzt eine Art Gesamtpaket zu schnüren "und einen Schlussstrich zu ziehen." Ohne erneute Bewährung allerdings. Ein Strafrahmen zwischen 18 und 20 Monaten wurde in Aussicht gestellt.
Das "Gesamtpaket" bedurfte der Zustimmung von Staatsanwältin Christine Apfelbacher. Sie willigte ein. Das tat schließlich auch der Angeklagte nach längerer Unterredung mit seinem Anwalt Hans-Wolfgang Schnupfhagn (Weiden). Doch bevor sich die Richter zur Beratung zurückzogen, nutzte der 55-Jährige die Möglichkeit des letztes Wortes, um sehr eingehend die Hintergründe seiner vielen Vorstrafen zu erläutern. Dabei formte sich der Eindruck: Meist die Schuld anderer, verbunden mit Missverständnissen und Irrtümern. Allerdings fiel auch der Satz: "Es tut mir alles unendlich leid."
Mehrere Bewährungsstrafen einbezogen
Nun muss der Ex-Unternehmer eineinhalb Jahre absitzen. Einbezogen in das Urteil sind mehrere in der Vergangenheit zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen. Außerdem wird ein Verfahren eingestellt, das beim Amtsgericht Schwandorf aktuell noch lief. "Für Sie wäre es an der Zeit, jetzt einen Schnitt zu machen", gab Richter Hollweck dem Mann mit auf den Weg. Mit Blick auf die Äußerungen des Angeklagten zu seinen zahlreichen Vorahndungen stellte der Vorsitzende fest: "Sie existieren und können nicht in den Papierkorb geworfen werden."













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