Die Zustände waren schier unbeschreiblich. Zwei Menschen, die sich 2016 im Obdachlosenheim am östlichen Stadtrand aus purem Zufall über den Weg liefen und ein intimes Verhältnis begannen. Diese Verbindung wurde alsbald getragen von exzessivem Alkoholgenuss und spontanen Wutausbrüchen beiderseits: Schläge, Beschimpfungen und dann doch wieder Versöhnung, wenn helle Momente nahten.
Zwei Tage lang standen beim Schwurgericht Vorfälle zur Debatte, die völlig außerhalb zwischenmenschlicher Gepflogenheiten lagen. Im Juni 2017 und dann auch wieder im November des gleichen Jahres geriet die 29 Jahre alte Frau im Zustand völliger Trunkenheit in Rage. Sie griff zu Küchenmessern und erteilte ihrem 35 Jahre alten Partner Lektionen von blutiger Art. Bei den Attacken wurde der Mann, wie seine Freundin ebenfalls Alkoholiker, insgesamt fünf Mal von den Klingen getroffen. Einmal wollte er sich selbst mit dem Messer wehren. Doch es wurde ihm von anderen Bewohnern der Unterkunft entrissen.
"Primär keine Stiche"
"Es waren primär keine Stiche, sondern Schnitte", hörte das Schwurgericht von einem medizinischen Sachverständigen. Gleichwohl sei das Vorgehen nicht ungefährlich gewesen. Für die Richter hatte sich im Prozessverlauf die sehr entscheidende Frage gestellt, ob eine Tötungsabsicht vorlag. Das wurde später im Urteil verneint: "Es waren gefährliche Körperverletzungen", sagte die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber. Dabei habe allein schon die in beiden Fällen gewaltige Alkoholisierung der Frau eine Rolle gespielt. Die Steuerungsfähigkeit sei ausgeblendet gewesen.
"Keine Tötungsabsicht"
Staatsanwältin Manuela Zeller hatte in ihrem Schlussvortrag ebenfalls eine Tötungsabsicht verneint und wegen der Messerattacken neben vier Jahren Haft auch die Einweisung in eine zweijährige Entzugsmaßnahme verlangt. Auf die Anordnung dieser Therapie beharrte auch Verteidigerin Selina Moser in ihrem Plädoyer.
Das Schwurgericht verhängte dreieinhalb Jahre Haft und schickte die 29-Jährige für zwei Jahre in den Entzug. "Das ist eine Chance für Sie, Ihr Leben in geordnete Bahnen zu bringen", sagte Richterin Stöber der Angeklagten. Die junge Frau hatte während des Prozesses mehrfach bekundet, es sei an der Zeit, das eigene Leben in andere Richtungen zu lenken. Mit ihrem Lebensgefährten hat sie einen kleinen Sohn. Er lebt unterdessen in einer Pflegefamilie. Ihn in dieser noch immer bestehenden Zweiergemeinschaft zu belassen, wäre wohl momentan unvorstellbar. Im Urteil waren auch mehrere Monate Haft für einen tätlichen Angriff auf Polizisten enthalten. Ebenfalls total betrunken hatte die 29-Jährige im Obdachlosenquartier eintreffende Uniformierte übel beleidigt, bespuckt und getreten. "Wir kannten sie schon aus früheren Einsätzen", sagte einer der Ordnungshüter, der als Zeuge geladen worden war.













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