Von Rechtsanwältin Susanne Dreßler
Wenn es um das Erbe geht, brechen oft alte Konflikte auf. Dass Deutschland eine „Erbrepublik“ ist, zeigen die Statistiken: Jährlich werden Milliardenbeträge vererbt – doch viele Testamente sind fehlerhaft, veraltet oder schlicht nicht vorhanden. Besonders das Pflichtteilsrecht führt häufig zu jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen, die nicht nur Vermögen, sondern auch den Familienfrieden vernichten.
Der Pflichtteil: Ein unentziehbarer Kernanspruch
In Deutschland herrscht Testierfreiheit – jeder darf grundsätzlich selbst entscheiden, wen er als Erben einsetzt. Doch diese Freiheit wird durch den Pflichtteil gemäß § 2303 BGB begrenzt. Enge Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder können nicht völlig enterbt werden. Sie haben einen Anspruch auf die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils – und zwar als reinen Geldanspruch, der sofort mit dem Erbfall fällig wird.
Falle Schenkungen: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch
Oft versuchen Erblasser, den Pflichtteil zu mindern, indem sie ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenken. Hier greift jedoch der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB. Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod getätigt wurden, werden dem Nachlass fiktiv wieder hinzugerechnet. Dabei gilt das Abschmelzungsmodell: Pro Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall liegt, verringert sich der anrechenbare Wert um zehn Prozent. Achtung: Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt diese Zehnjahresfrist erst mit der Auflösung der Ehe (z.B. durch Tod).
Transparenz ist Pflicht: Das Nachlassverzeichnis
Damit Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche überhaupt beziffern können, haben sie einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen die Erben. Die Erben sind verpflichtet, ein vollständiges Bestandsverzeichnis vorzulegen. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zudem das Recht, bei der Aufnahme des Verzeichnisses persönlich anwesend zu sein oder die Erstellung durch einen Notar zu verlangen.
Vermeidungsstrategien für Erblasser
Streit lässt sich oft durch kluge Gestaltung vermeiden. Mögliche Instrumente sind:
Pflichtteilsverzichtsverträge:
Diese müssen notariell beurkundet werden und fließen oft in eine vorzeitige Erbfolge mit Abfindung ein.
Niesbrauch- und Wohnrechtsvorbehalte:
Bei Immobilien können diese den Wert einer Schenkung mindern, beeinflussen aber auch den Fristenlauf bei der Pflichtteilsergänzung.
Rechtssichere Testamente:
Klare Formulierungen verhindern mögliche Auslegungsstreitigkeiten.













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