(hwo) Irgendwie war das, was nun vor Jugendrichter Peter Jung ein Nachspiel hatte, als verrückte Idee zu werten. Drei junge Männer waren in einer Märznacht dieses Jahres auf einer bergartigen Erhebung im südlichen Landkreis unterwegs und hatten ihre Inlineskater dabei. Dann betraten sie eine dort stehende Werkhalle und drehten mit den Rollschuhen etliche Runden. "Der glatte Boden war dazu geeignet", erzählten sie nun dem Richter.
Eine während der Verhandlung wegen Hausfriedensbruchs erörterte Frage lautete nun: "Stand die Türe offen?" Die drei Beschuldigten bejahten dies und ließen sinngemäß wissen: "Wir kennen den Besitzer und wollten ihm das eigentlich telefonisch mitteilen." Doch der Mann habe nicht abgehoben. Und überhaupt: Eine Überprüfung des Objekts droben auf dem Berg sei eigentlich das Hauptziel der nächtlichen Unternehmung gewesen. Denn in diesem Gewerbegebiet habe es schon Einbrüche gegeben. Das Skatervergnügen, so erfuhr Richter Jung weiter, sei mehr oder weniger eine Art Nebenprodukt gewesen.
Den Strafantrag hatte der Hallenbesitzer gestellt. Der junge Unternehmer sah sich nach dieser Nacht Videoaufnahmen seiner am Gebäude angebrachten Überwachungskameras an und identifizierte dabei die drei ihm bekannten Männer. "Stand die Halle wirklich offen?", fragte ihn der Vorsitzende. "Ich kann mir das zwar nicht erklären", hörte er, "aber es gab keine Aufbruchsspuren."
Was die drei Freunde in der Halle trieben, war fraglos eine Schnapsidee. Ohne Schäden abgegangen und keine größere Strafsache. Doch Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt. "Besteht die Möglichkeit, dass Sie die Anzeige zurücknehmen?", fragte Peter Jung den Unternehmer. Der überlegte eine ganze Weile und stimmte schließlich zu.
Im Anschluss wurde das Verfahren eingestellt. Daraus ergab sich ein Problem. Denn im Regelfall müssen Leute, die solche Strafanträge stellen und sie dann zurückziehen, alle Kosten tragen. Das aber mochte der Mann aus begreiflichen Gründen nicht machen. Worauf der Richter den Angeklagten empfahl, die Rechnung der Justiz zu begleichen. Das wollen sie nun tun. Sogar sehr gerne. Denn im Hintergrund stand zumindest für zwei von ihnen: Sie galten als vorbestraft und hätten für die illegalen Skaterrunden in der Werkhalle mit fühlbaren Ahndungen rechnen müssen.













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