Amberg
27.01.2023 - 10:49 Uhr

Neue Corona-Regelungen am Klinikum St. Marien Amberg

Im Klinikum St. Marien in Amberg gelten neue Corona-Regelungen. Hintergrund sind Handlungsempfehlungen des bayerischen Gesundheitsministeriums, die umgesetzt werden. Vor allem für Besucher gibt es Erleichterungen.

Das Klinikum St. Marien in Amberg setzt die neue Handlungsempfehlung des bayerischen Gesundheitsministeriums um und lockert die Corona-Regelungen - vor allem für Besucher. Archivbild: Stephan Huber
Das Klinikum St. Marien in Amberg setzt die neue Handlungsempfehlung des bayerischen Gesundheitsministeriums um und lockert die Corona-Regelungen - vor allem für Besucher.

Seit Freitag, 20. Januar, sind die Handlungsempfehlungen für Besuche in bayerischen Krankenhäusern aufgehoben. Dies teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit. Das Klinikum St. Marien Amberg hat infolgedessen seine Besuchsregelungen angepasst, laut einer Pressemitteilung allerdings vor dem Hintergrund, dass die bundesrechtlichen Vorgaben für Besuche in Krankenhäusern bis zum 7. April weiter gelten. Diese sehen weiterhin eine Test- und Maskenpflicht für Besucher in Kliniken und Pflegeheimen vor.

Folgende Regelungen gelten nun dennoch im Klinikum St. Marien Amberg: Patienten dürfen von mehreren Personen am Tag Besuch erhalten, pro Besuch sind ab sofort gleichzeitig zwei Personen erlaubt. Besuche sind weiterhin zwischen 13 und 19 Uhr möglich, die Beschränkung der Besuchszeit auf zwei Stunden entfällt. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maskenpflicht für Besucher bestehen dagegen weiterhin. Dies gilt sowohl für das Klinikum Amberg als auch für die ambulanten Praxisräume des Gesundheitszentrums St. Marien, die sich innerhalb des Klinikums befinden.

Klinikumsvorstand Manfred Wendl dazu wörtlich: „Auf bundesrechtlicher Ebene gibt es dazu noch klare Regeln, wozu auch die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern gehört. Daran hält das Bundesgesundheitsministerium weiterhin fest. Wir sind verpflichtet, diese Regelungen umzusetzen und haben uns entschieden, die Maskenpflicht auch für unsere ambulanten Praxen aufrechtzuerhalten. Da sich die Räumlichkeiten innerhalb unseres Klinikgebäudes befinden, ist eine Differenzierung nicht möglich und für unsere Patienten und Besucher auch nicht vermittelbar.“

In der Mitteilung wird Wendl auch mit diesen Worten zitiert: „Allerdings haben wir durch die Aufhebung der Handlungsempfehlungen auf bayerischer Ebene Spielraum gewonnen, was die Anzahl der Personen und die Dauer der Besuche betrifft. Darauf haben wir sofort im Sinne unserer Patienten und Besucher reagiert.“

 
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