Mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe war am Dienstag, 26. September, ein Neunjähriger in der Schule erschienen. Eine Lehrkraft nahm sie ihm ab und verständigte die Polizei. Eine Bedrohung habe "nach Auskunft mehrerer Anwesender" nicht stattgefunden, informierte die Polizei in ihrem Pressebericht. Gegen die Erziehungsberechtigten wird allerdings ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der korrekten Aufbewahrungspflicht von Schreckschusswaffen eingeleitet. Zudem wurde das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
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