Der Familienvater hatte im Oktober 2017 diese Formulierung von sich gegeben, als er nach allerlei Vorkommnissen endlich in einen Zivilstreifenwagen bugsiert worden war. Unter den Ordnungshütern - das war in diesem Fall wichtig - befand sich auch eine Frau.
"Kurwa", so erfuhr die Richterin, kann zweierlei Bedeutungen haben: Zum einen ist es im polnischen Sprachgebrauch die Bezeichnung für "Hure". Es dient aber ebenso als landläufiger Ausdruck für "Scheiße". Von daher herrschte Unklarheit, konnte "Kurwa" folglich nicht als Schmähruf für die Polizistin bewiesen werden. Beleidigungen blieben dennoch im Urteil. Denn der 27-Jährige hatte auch noch andere Unflätigkeiten geäußert.













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