Was ging im Kopf eines 52-jährigen aus Amberg vor, als er zu mitternächtlicher Stunde auf der Straubinger Westtangente auf zwei Polizeibeamte zurast, die ihn zu einer Kontrolle herauswinken wollten. Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Mittwoch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unterVorsitz von Richter Dr. Michael Hammer.
Dass der Angeklagte in der Nacht vom 1. Mai kein reines Gewissen hatte zeigen die weiteren Anklagepunkte, die ihm vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und tätlichen Angriff auf Polizeibeamte vorwerfen. Zudem war er mit knapp 0,8 Promille alkoholisiert.
Dem Anklagesatz zu Folge wurde der Angeklagte zu einer Polizeikontrolle mit einer beleuchteten Anhaltekelle heraus gewunken. Zunächst drosselte er auch seine Geschwindigkeit beim Anfahren zum Kontrollpunkt. Dann jedoch gab er Gas und fuhr beschleunigend auf die beiden Polizeibeamten zu, die auf der Fahrbahn standen zu. Die beiden Polizeibeamten reagierten geistesgegenwärtig und retteten sich mit einem Sprung zur Seite, sodass das Fahrzeug des Angeklagten mit einem Abstand von nicht mehr als einen halben Meter an ihnen vorbei schoss.
Auf Anraten seines Verteidigers Sebastian Gaßmann (Passau) schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen auch vor der Schwurgerichtskammer. Als Zeuge berichtete ein 34-jähriger Polizeibeamter, dass er zusammen mit seinem Kollegen in dieser Nacht eine anlassunabhängige Kontrolle mit den Schwerpunkten Handy, Alkohol und Verbandskasten durchführte. Nach mehreren Kontrollen anderer Verkehrsteilnehmer hörte er ein lautes Motorengeräusch noch bevor er das Fahrzeug sehen konnte. Daraus schloss er, dass der Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Angeklagte kam dann schneller als andere Fahrzeuge zum Anhaltepunkt, bremste dann aber seinen Van stark ab. Er habe gedacht „der hält normal an“. Wenige Meter von ihm entfernt habe er plötzlich Gas gegeben. Dabei sei der Kickdown des Automatikgetriebes deutlich zu hören gewesen. Das Fahrzeug sei schnurstracks auf ihn und seinen Kollegen zugefahren. Sie hätten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Verletzt wurde dabei niemand.
Sein Kollege habe ihn schließlich mit den Worten „Auf geht’s, hinterher!“ auf die Schulter geklopft, sodass sie die Verfolgung aufgenommen hätten. Der Van fuhr an der nächsten Abfahrt runter. Als er kurz darauf auf einen Feldweg einbog schaltete er das Licht aus, konnte aber durch die Bremslichter geortet werden. So konnten sie ihm folgen und auch Verstärkung anfordern. Auf einem Hof hielt das Fahrzeug. Bei ihrem Eintreffen stand der Angeklagte neben seinem Van und fragte uns, was wir da wollen. Er habe ein Taxi bestellt und wolle gerade weg. Zusammen mit den Kollegen der Verstärkung traf auch tatsächlich ein Taxi ein, das wieder weggeschickt wurde. Auf der Mittelkonsole des Van lag noch das Handy des Angeklagten. Dieser sei schließlich festgenommen worden. Zwei Monate später kam er in Untersuchungshaft.
Der Prozess dauert an.













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