Wer auf erpresserische Weise versucht, an Geld zu kommen, muss mit einer Haftstrafe rechnen und zum Schluss selbst in die Tasche greifen. Zwei Frauen, die von einer Berufskollegin 50 000 Euro haben wollten, sind vom Amtsgericht aus dem Traum vom schnellen Finanzsegen auf den Boden der Realität geholt worden.
Der Brief, kurz vor Weihnachten 2018 in den Postkasten einer 42-jährigen Ambergerin gelegt, war eine dreiste Drohung von zunächst anonymer Seite. Der verheirateten Frau war signalisiert worden, dass es kompromittierende Bilder von ihr und ihrem Liebhaber gebe und man diese Fotos durchaus dem Ehemann zuspielen könne. "Deshalb rate ich dringend, mein Schweigen zu erkaufen", hieß es weiter. Diese Zurückhaltung in einer pikanten Angelegenheit sollte satte 50 000 Euro kosten.
Die 42-Jährige hinterlegte das Geld nicht, wie verlangt, am Carport einer Berufskollegin. Sie ging zur Kriminalpolizei. Was folgte, waren umfangreiche Nachforschungen und zum Schluss der Prozess gegen zwei Frauen aus dem Bekanntenkreis des Opfers. Die eine, 58 Jahre alt, räumte sofort ein, mit dabeigewesen zu sein, als der Brief auf einem Computer geschrieben und dann in den Postkasten geworfen wurde. Die andere (37) wies jeglichen Verdacht strikt von sich. Von ihr hörte Amtsrichterin Sonja Tofolini: "Damit habe ich nichts zu tun". Doch sie wurde von der geständigen 58-Jährigen schwer belastet. Nach der zweiten Prozessrunde sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung: "Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum sie das wider besseren Wissens hätte tun sollen." Zahlreiche Zeugen hatten dazu beigetragen, den Sachverhalt mosaikartig zusammenzusetzen.
Als Fakten formten sich dabei heraus: Das Erpressungsopfer hatte tatsächlich eine Beziehung zu einem anderen Mann. Und: Die geforderten 50 000 Euro hätte die Frau, weil gut situiert, auch wirklich zahlen können. Das war den beide Angeklagten bekannt. Wobei die 58-Jährige mehrfach unterstrich: "Ich habe mich verleiten lassen, da mitzumachen." An finanzieller Beteiligung bei Zahlung des Betrags sei sie aber nicht interessiert gewesen. Am Ende des zweiten Verhandlungstages hielt Staatsanwältin Kathrin Heitzer die angeklagten Frauen für überführt. Sie beantragte zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen von acht bzw. zehn Monaten, wollte ferner Geldauflagen verhängt sehen. Verteidiger Mike Thümmler hielt für seine geständige 58-jährige Mandantin eine Geldstrafe für ausreichend. Auf Freispruch plädierte Anwältin Selina Moser. Sie sprach für die bis zum Schluss jeglichen Verdacht von sich weisende 37-Jährige.
Die Richterin hatte keinen Zweifel daran, dass der Erpresserbrief von den beiden Beschuldigten verfasst und dem Opfer zugeleitet worden war. Sie verhängte sechs Monate mit Bewährung gegen die 58-Jährige und fügte ihrem Urteil 2000 Euro Geldauflage hinzu. Die 37-Jährige bekam acht Monate mit Bewährung. Sie muss außerdem 3000 Euro zahlen. Das Motiv blieb unklar. Es könnte Neid auf die finanziell besser situierte Kollegin gewesen sein.













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