Ein 60-jähriger Rollerfahrer wurde am Montagvormittag, 14. Oktober, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei überprüft. Dabei konnte er nach Angaben der Amberger Inspektion keine Fahrerlaubnis vorweisen und machte widersprüchliche Angaben zur Höchstgeschwindigkeit seines Rollers. Am Prüfstand erreichte der Roller eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Mit dieser bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit wird laut Polizei eine Fahrerlaubnis benötigt. Da der Rollerfahrer diese nicht hat, wurde er als Beschuldigter belehrt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Meistgelesene Artikel

E-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.