Amberg hatte in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag eine Musterklage gegen den Zensus beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Das Gericht in München ließ das Verfahren bis zu einer Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe ruhen. "Mit der aktuellen Entscheidung hat sich nun ein Großteil unserer verfassungsrechtlichen Argumentation erledigt", sagte der Amberger Rechtsreferent Bernhard Mitko am Donnerstag. Das bedeute aber nicht, dass die Klage der Stadt damit gescheitert sei.
Das bayerische Verfassungsgericht nimmt das Verfahren im Lichte der Entscheidung aus Karlsruhe jetzt wieder auf - außer Amberg und der Städtetag machen einen Rückzieher. Ob das geschieht, prüft Mitko gerade. Er hat sich den Wortlaut der Entscheidung umgehend besorgt. "Wir schauen jetzt, ob das, was wir unterhalb der verfassungsrechtlichen Argumentation angeführt haben, ausreicht, um das Verfahren mit Erfolgsaussichten weiterzuführen."
Etliche Städte und Gemeinden in ganz Deutschland hatten gegen die Volkszählung von 2011 geklagt, die unerwartet niedrige Einwohnerzahlen hervorgebracht hat. Ihnen gehen im kommunalen Finanzausgleich Gelder verloren. Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen Menschen weniger leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte wurden nach unten korrigiert. Die Kommunen gaben dem angewandten Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.
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