Er hatte seine Verwandtschaft mitgebracht und ließ über Anwalt Michael Rampf sofort nach Prozessbeginn massiv rügen, dass man ihn seitens der Polizei nicht über zustehende Rechte aufgeklärt habe. Doch das rückte ein als Zeuge vernommener Uniformierter sofort in den Tatsachenbereich: "Ich habe ihn in seiner Wohnung belehrt und, weil er keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, zusätzlich mitgeteilt, er könne mit dem Konsulat seines Heimatlandes Kontakt aufnehmen."
Es ging noch eine ganze Weile so weiter. Denn auch die Täterschaft des jetzt sehr schweigsamen Mannes wurde angezweifelt. Amtsrichterin Sonja Tofolini hörte sich das an und konterte: "Wir können hier eine große Sache aus dem Verfahren machen. Gerne auch mit Sachverständigen." Doch so weit kam es nicht. Genau genommen war diese Sache ohnehin schon von einer Dimension, die man in ihrem Hergang kaum zu fassen vermochte. Am 16. Juli um 21.20 Uhr preschte ein Cabrio mit offenem Verdeck auf der Schlachthausstraße in Richtung Kreisverkehr. Dort hielten bereits zwei Autos, um mehrere Passanten über den Zebrastreifen gehen zu lassen. Der Sportwagenfahrer scherte sich nicht darum. Er fuhr links an den Pkw vorbei, raste geradeaus und damit entgegen der Fahrtrichtung des Kreisverkehrs weiter. Kurz vor dem Nabburger Tor bog der Mann nach links in Richtung Hallenbad ab. Das, was er mit seiner Wahnsinnstour am Überweg anrichtete, war dem 25-Jährigen egal. Die Fußgänger wurden akut gefährdet. Einer von ihnen entging wohl nur knapp schweren Verletzungen oder möglicherweise sogar dem Tod. Der Mann ist bis heute traumatisiert. "Er war fix und fertig", berichtete ein Polizeibeamter.
War das ein ungenehmigtes Rennen? Für seinen Mandanten bestritt Anwalt Rampf diesen Vorwurf. Doch seltsam: Es sollen noch weitere Wagen auf der Schlachthausstraße mit hohem Tempo stadteinwärts gerast sein. Deren Fahrer wollte der Angeklagte nicht kennen und selbst ein neben ihm sitzender Beifahrer war ihm angeblich nur vom Vornamen her bekannt. Ein ganz übler Vorfall. Mit einem vor dem Prozess angefochtenen Strafbefehl, der einem Geschenk glich: 60 Tagessätze Geldstrafe und, weil der Führerschein noch in der Nacht sichergestellt worden war, neun weitere Monate Lizenzentzug. Die Höhe der Tagessätze wurde während der Verhandlung nicht bekannt.
Irgendwann nach eineinhalb Stunden akzeptierte der 25-Jährige den Strafbefehl. Die Richterin hatte ihm dringend dazu geraten. "Wenn in der Verhandlung ein Schuldspruch herauskommt, geht es heftiger im Urteil aus", prophezeite sie. Denn Reue sei nicht erkennbar. Mit dem Strafbefehl akzeptierte der Mann, dass er ein illegales Autorennen veranstaltete. Sein Benehmen warf die Frage auf, ob jemand wie er überhaupt noch einen Führerschein erhalten sollte.













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