Amberg. (zm) Diese Ämter sind für die Stadt und den Landkreis im Rathaus, respektive dem Landratsamt angesiedelt. Die Zahlen, die sie zu der Frage beisteuern können, ob und inwieweit sich die Vorgaben aus München an der Basis hoheitlichen Handelns auswirken, sind allerdings nicht allzu aufschlussreich. Das liegt unter anderem daran, dass entsprechende Daten erst seit 2014 oder später erhoben werden und im Dezember 2015 die für die gesamte Oberpfalz zuständige Zentrale Ausländerbehörde Oberpfalz (ZAB) neu geschaffen wurde. Sie ist bei der Regierung der Oberpfalz angesiedelt.
Nichts Tragfähiges
Seit 1. August gibt es zudem das in Ingolstadt ansässige Landesamt für Asyl und Rückführungen. Es soll laut bayerischem Innenministerium "die Vernetzung und Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Institutionen weiter verbessern" und "zentral für ganz Bayern die Maßnahmen zur Passersatzbeschaffung, Förderung der freiwilligen Ausreise und Rückführung sowie zur konsequenten Abschiebung insbesondere von ausländischen Gefährdern und Straftätern intensivieren".
Diese neue Führungsbehörde kann noch keine tragfähigen Zahlen vorlegen, und auch die ZAB tut sich schwer, auf Städte und Gebietskörperschaften heruntergebrochene Daten zu nennen. Kathrin Kammermeier, stellvertretende Pressesprecherin bei der Regierung der Oberpfalz, erklärt das so: Mit der Übernahme von entsprechenden Fällen durch die ZAB betrachte sie diese als eigene Vorgänge, deren Herkunft nur noch eine sehr untergeordnete Rolle spiele. Das im Nachhinein wieder auseinanderzuklamüsern, sei unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
Die von den Ausländerämtern der Stadt und des Landkreises vorgelegten Zahlen sind wiederum kaum tragfähig genug, um seriöse Vergleiche anzustellen. Auffällig ist lediglich, ein eher stagnierender (Abschiebungen Stadt) bis tendenziell rückläufiger Trend (Abschiebungen Landkreis, freiwillige Ausreisen Stadt und Landkreis). Es drängt sich jedoch die Vermutung auf, dass diese Verschiebungen letztendlich in den Zahlen der ZAB für die gesamte Oberpfalz aufgehen. Inhaltlich hat sich lediglich Martin Schafbauer vom Einwohneramt geäußert. Demnach genieße aus Sicht der Verwaltung "die freiwillige Ausreise stets Vorrang vor einer Abschiebung", die "das letzte und aufwendigste Mittel zur Aufenthaltsbeendigung" darstelle.
Nomineller Rückgang
Zudem zeige sich, "dass der Ansatz mit verschiedensten Sonderprogrammen für freiwillige Ausreisen unter Gewährung von Reise- und Starthilfen Sinn macht". Allerdings ist eben diese Variante rein nominell deutlich von 41 Fällen in 2014 auf aktuell (Stand Mitte August) nur noch sechs zurückgegangen. Angemerkt
Ausländeramt Stadt
Abschiebungen:
2015 9
2016 6
2017 7
2018 (Mitte August) 6
Freiwillige Ausreisen:
2015 41
2016 45
2017 19
2018 (Mitte August) 6
Ausländeramt Landkreis
Abschiebungen:
2014 22
2015 15
2016 10
2017 1
2018 (Mitte August) 0
Freiwillige Ausreisen:
2015 31
2016 114
2017 67
2018 (Mitte August) 6
Zentrale Ausländerbehörde
Oberpfalz (ZAB)
Abschiebungen:
2016 37
2017 186
2018 (erstes Halbjahr) 174
Freiwillige Ausreisen:
2016 und 2017 rund 800
2018 (erstes Halbjahr) rund 850













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