Bei Schnee und Eis gilt Räum- und Streupflicht

Amberg
08.12.2021 - 11:37 Uhr

Eigentümer und Grundstücksnutzer müssen in Amberg bei Schnee und Eis Wege für Fußgänger frei halten: Die Stadt erinnert an die Räum- und Streupflicht.

Grundstückseigentümer müssen jetzt wieder Schneeräumen: Die Stadt Amberg erinnert an die Räum- und Streupflicht.

Der Winter ist bereits tageweise da. Das Tiefbauamt der Stadt Amberg erinnert deshalb an die allgemeine Räum- und Streupflicht: "Zum Winterdienst verpflichtet sind alle Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage entweder direkt an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen werden", heißt ves in der Presseinfo.

Die Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Zudem müssen bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte "abstumpfende Mittel" wie Sand oder Splitt gestreut werden. "Auftausalz oder ätzende Stoffe dürfen hierbei keinesfalls verwendet werden", betont die Stadt. Geräumt und gestreut werden muss bis 20 Uhr so oft, "wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist".

Wo es keinen Gehweg gibt, muss für Fußgänger ein ein Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze geräumt und gestreut werden – auch dann, wenn Grünstreifen, Straßengräben oder ähnliche Flächen vorhanden sind. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Verbindungswege zu Bushaltestellen und Fußgängerüberwege müssen frei gehalten werden. Schnee- und Eisreste, die weggeschaufelt werden, dürfen nicht den Verkehr gefährden oder behindern. Ist dies nicht möglich, muss das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der Straße entfernt werden."Keinesfalls dürfen Schnee und Eis auf der Fahrbahn abgelagert werden", heißt es in der Presseinfo. Für größere Mengen stellt die Stadt wieder eine gekennzeichnete Fläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad zur Verfügung.

Der Betriebshof gibt an Einzelhaushalte kostenlos kleinere Mengen Streusand ab (Amberger Straße 65-67, Kümmersbruck, Montag bis Donnerstag jeweils 8 bis 12 und 13.30 bis 15 Uhr sowie Freitag 8 bis 11 Uhr). An den städtischen Streukisten dürfen sich Bürger nicht bedienen – aber sie dürfen Material aus den Sandkästen der städtischen Kinderspielplätze nehmen, da dieses im Frühjahr ohnehin ausgetauscht werden muss. Weitere Infos zum Thema auf der Internetseite der Stadt Amberg (amberg.de/checklisten) oder auf einem Merkblatt, das beim "Service Bauen", Steinhofgasse 2, Telefon 10-1432, angefordert werden kann.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
 
 

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.