Da saß einer, der sich zuvor nie daneben benahm. 20 Jahre alt, auf dem Weg zum Handwerksmeister. Vom Vater begleitet und an der Seite von Anwalt Tobias Konze (Weiden). Was ihm von Staatsanwältin Barbara Tutsch vorgehalten wurde, war heftig: Vergewaltigung einer jungen Frau im Hinterhof eines Amberger Lokals.
Hand im Intimbereich
Der 20-Jährige wurde, als beide allein waren, plötzlich sexuell zudringlich. Er verlor vollkommen die Beherrschung, griff der 18-Jährigen in die Hose, betatschte und begrapschte sie. Weil er mit seiner Hand bis an den Intimbereich gelangte, war das als Vergewaltigung zu werten.
Das aggressive Intermezzo, geschehen am 9. Februar dieses Jahres nachts um 3 Uhr und ging noch weiter. Das Opfer wurde gezwungen, sexuelle Handlungen beim Täter vorzunehmen. Danach ließ der 20-Jährige die Frau gehen. Nicht lange darauf ermittelte die Polizei gegen ihn.
Von Verteidiger Konze beraten, legte der Angeklagte sofort ein umfassendes Geständnis ab und ersparte - was bei solchen Verfahren wichtig ist - der 18-Jährigen eine Aussage vor den Richtern. Die Frau hielt sich allerdings im Gerichtsgebäude auf und akzeptierte ein Schmerzensgeld, das ihr der Gerichtsvorsitzende im Auftrag des Angeklagten überbrachte.
In ihrem Plädoyer führte Staatsanwältin Tutsch dem Beschuldigten vor Augen, "dass bei Erwachsenen angesichts eines solchen Übergriffs eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren" fällig wäre. Im Fall des 20-Jährigen aber seien zehn Monate Gefängnis ausreichend. Einer Bewährung widersetzte sich die Anklagevertreterin nicht. Allerdings verlangte sie die Verhängung von 150 gemeinnützigen Arbeitsstunden. Anwalt Konze verwies auf die Reue seines Mandanten und dessen Geständnis. Andererseits aber räumte er auch ein: "Das war absolut untragbar".
Zudem 80 Arbeitsstunden
Kurz danach wurde der Mann zu sechs Monaten mit Bewährung und 80 Arbeitsstunden verurteilt. "Übergriffe solcher Art müssen geahndet werden", unterstrich Vorsitzender Peter Jung. Danach machte er deutlich, dass es sich bei der Vorgehensweise um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Dabei müsse nicht immer das geschehen, was die Bürger mit diesem Wort in Einklang bringen.













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