Amberg
20.02.2019 - 16:43 Uhr

Sicherheitsschloss einfach aufgezwickt

Der junge Mann trug ein versperrtes Fahrrad durch die Stadt, fand schließlich ein Fachgeschäft und ließ sich das Schloss aufzwicken. Mit dem bittenden Hinweis: "Mein Freund kommt sonst nicht weiter."

Um einen Fahrraddiebstahl geht es in einem Prozess gegen einen jungen Asylsuchenden. Aber nicht nur darum. Symbolbild: Franziska Kraufmann/dpa
Um einen Fahrraddiebstahl geht es in einem Prozess gegen einen jungen Asylsuchenden. Aber nicht nur darum.

(hwo) Der Vorgang ereignete sich im August vergangenen Jahres. Aus einer Garage im nördlichen Stadtbereich kam ein dort versperrt abgestelltes Bike abhanden. Es gehörte, wie Jugendrichterin Kathrin Rieger nun hörte, einem Asylbewerber, "der zusammen mit anderen afrikanischen Landsleuten fluchtartig nach Frankreich aufgebrochen ist".

Aus offener Garage

Plötzlich tauchte ein 20-Jähriger vor der offen stehenden Garage auf. Ebenfalls Asylsuchender und mit dem Wissen ausgestattet, dass der eigentliche Besitzer sein in dem kleinen Gebäude stehendes Rad nicht mehr brauchte. Also nahm er es sich. Allerdings: Der schon etwas in die Jahre gekommene Drahtesel war mit einem durch die Speichen gezogenen Sicherheitsschloss versperrt.

Das machte den 20-Jährigen nicht mutlos. Er schulterte eigenen Angaben zufolge die Beute, trug sie eine längere Wegstrecke und stoppte schließlich vor einem Fachgeschäft. "Dort haben sie mir das Schloss aufgezwickt", erfuhr die Richterin. "Das haben die tatsächlich gemacht?", fragte die Juristin erstaunt zurück. Jawohl, bestätigte der Angeklagte. "Denn ich habe ihnen gesagt, dass mein Freund sonst nicht mehr mit dem Rad weiterkommt."

Streit in Unterkunft

Wie auch immer: Der Diebstahl galt als erwiesen. Es folgte Punkt zwei der Anklage. Er spielte sich im Vier-Mann-Zimmer einer Asylbewerberunterkunft ab. Dort soll es im September 2018 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Bewohnern gekommen ein. Der 20-Jährige befand sich mitten drin und soll einen der Widersacher in den Schwitzkasten genommen haben. In diesem Fall zeichnete sich ab: Es hätte wohl, angesichts verschiedener Nationalitäten der Beteiligten, längerer Erörterungen bedurft, um Einzelheiten zu klären.

Darauf verzichtete die Richterin. Im Einklang mit Staatsanwältin Kathrin Heitzer stellte sie das gesamte Verfahren ein. Dafür muss der 20-Jährige nun 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

 
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