Die Grundsteuer ist eine Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherigen Bewertungsregeln als verfassungswidrig erklärte, tritt ab 1. Januar 2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft. In diesem Zusammenhang hat Bayern ein landeseigenes Grundsteuergesetz eingeführt, das am 10. Dezember 2021 verabschiedet wurde. Nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz wird die Bewertung für die Grundsteuer B, die Bau-, Wohn- oder Gewerbegrundstücke betrifft, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern auf Basis der Fläche der Grundstücke und Gebäude ermittelt.
Gemäß dem Appell von Bund und Ländern soll die Anpassung der Hebesätze aufkommensneutral erfolgen. Die Stadt Amberg hat daher ihre Hebesätze zum 1. Januar 2025 im Zuge dieser Reform neu festgelegt. Der neue Messbetrag wurde laut einer Pressemitteilung aus dem Rathaus auf Grundlage des aktuellen Datenbestandes hochgerechnet, "um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten".
Neue Bewertungsmethode
Aufkommensneutral bedeutet in diesem Kontext, dass die Stadt Amberg insgesamt nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wird, als es nach der bisherigen Berechnungsmethode der Fall war. Die neue Bewertungsmethode nach dem Flächenmodell kann für die einzelnen Steuerpflichtigen aber sowohl zu Erhöhungen als auch zu Senkungen der Grundsteuer führen.
Ein Tipp aus dem Rathaus: "Bei hohen Abweichungen zur bisherigen Grundsteuer sollten Grundstückseigentümer zunächst die Angaben in der abgegebenen Grundsteuererklärung und deren Übereinstimmung mit dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes prüfen."
Stadtrat muss noch zustimmen
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtrat ergeben sich ab 1. Januar 2025 folgende neue Grundsteuer-Hebesätze: Der Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen), der aktuell bis zum 31. Dezember 2024 bei 320 Prozent liegt, verändert sich ab dem 1. Januar 2025 nicht. Der Hebesatz der Grundsteuer B (Grundvermögen), der bisher bei 400 Prozent liegt, sinkt dagegen ab dem 1. Januar auf 355 Prozent.
Zudem tritt ab 1. Januar 2025 eine neue Abfallgebührensatzung in Kraft. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtrat ergeben sich ab 1. Januar 2025 folgende Änderungen bei den Gebühren für die Abfallentsorgung: Die Papierentsorgung wird ab dem 1. Januar gebührenfrei vorgenommen. Die Gebühr für die Entsorgung der Bioabfälle bleibt unverändert. Die Jahresgebühr für den Restmüll verändert sich dagegen ab Januar laut dem Schreiben wie folgt: Bei 60 Litern steigt sie von bisher 52,80 auf 56,40 Euro; bei 80 Litern von derzeit 70,40 auf 75,20 Euro sowie bei einem Fassungsvermögen von 120 Litern von aktuell 105,60 auf 112,80 Euro. Für ein Abfallbehältnis mit einem Füllraum von 240 Litern sind momentan 211,20 Euro zu zahlen. Künftig sind es 225,60 Euro. Bei 770 Litern erhöht sich die Gebühr von bisher 677,60 auf 723,80 Euro. Für eine Füllmenge von 1.100 Litern werden ab Januar 1.034 Euro statt 968 Euro berechnet.
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