Warum muss man jetzt eigentlich eine Grundsteuererklärung abgeben?
Demnach hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft und bemängelt, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. "Der Gesetzgeber war daraufhin verpflichtet, die Berechnung der Grundsteuer neu zu regeln. Die Abgabe der Grundsteuererklärung dient dazu, dass die Grundsteuer von der Stadt oder der Gemeinde erhoben werden kann, in deren Gebiet das Grundstück oder der Betrieb der Land und Forstwirtschaft liegt", schreibt das Finanzamt.
Warum müssen Angaben gemacht werden, die dem Finanzamt eigentlich schon vorliegen müssten?
Das Amberger Finanzamt erklärt: "Der Steuerverwaltung liegen die für die Berechnung der neuen Bemessungsgrundlage notwendigen Daten zu den Grundstücken, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nicht vollständig oder nicht immer in aktueller Fassung vor." Beispielsweise seien Flurstücke aus dem Liegenschaftskataster nicht immer mit der für die Grundsteuer maßgeblichen "wirtschaftlichen Einheit" gleichzusetzen. Das Finanzamt weist noch einmal darauf hin, dass die Grundsteuererklärung in Bayern mit nur wenigen Angaben erledigt werden könne. Die notwendigen Daten seien leicht zu ermitteln, seitdem das bayerische Grundsteuermodell als Flächenmodell nur auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie auf der Art der Gebäudenutzung basiere.
Muss nun mehr Grundsteuer gezahlt werden?
"Das lässt sich nicht pauschal beantworten", heißt es in der Pressemitteilung des Finanzamts. Die konkrete Höhe der Grundsteuer hänge entscheidend vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Dieser werde von der Gemeinde voraussichtlich 2024 neu festgelegt werden. Die Bayerische Staatsregierung aber appelliere an die Kommunen, den Hebesatz aufkommensneutral festzulegen, heißt, dass er sich so gestalten soll, das dadurch keine neuen Kosten entstehen. "Insgesamt sollen also die Grundsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Reform nicht höher sein als davor." Individuelle Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen innerhalb einer Gemeinde seien dabei aber dennoch eine unvermeidbare und zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Daran könne auch eine Reform nichts ändern.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
Es bestehen drei Möglichkeiten, erklärt das Finanzamt. Einmal elektronisch über das Elster-Formular, dann als PDF, das an ausgedruckt werden kann. Zuletzt gibt es die Variante, bei der die Daten von Hand eingetragen werden. Die Formulare sind bei den Finanzämtern und den Stadtverwaltungen zu bekommen.
Wichtige Adressen und Hilfen zur Grundsteuer
- Elster-Formular unter www.elster.de; graues PDF-Formular unter www.grundsteuer.bayern.de; grünes Papier-Formular verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
- Ausführliche Infos und Erklärvideos unter www. grundsteuer.bayern.de
- Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
- Info-Hotline: 089/30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 über www.elster.de
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