Der Vorgang bedurfte genauer Klärung. Deshalb nahm sich Amtsrichter Florian Meißner nahezu drei Stunden Zeit, um den Ablauf eines Zwischenfalls zu klären, der sich im April letzten Jahres vor einem Haus im Amberger Stadtgebiet ereignete. Ein damals 32-Jähriger hatte erheblich getrunken, er stand außerdem krankheitsbedingt unter Medikamenteneinfluss. Als er sich anschickte, mit seinem Wagen heimzufahren und gutes Zureden nichts half, wurde rein vorsichtshalber durch Bekannte die Polizei gerufen.
Polizisten attackiert
Kurz darauf erschienen zwei Uniformierte, die den Schlüssel haben wollten. Als das mit Worten nicht gelang, setzten die Ordnungshüter unmittelbaren Zwang ein. Daraus entwickelte sich ein Kampfgeschehen, in dessen Verlauf der Mann die beiden Ordnungshüter attackierte und verletzte. Das führte später zu Anzeigen wegen tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung.
Während der Verhandlung vor Richter Meißner stellte sich nun heraus: Der Berufssoldat, bis dahin nie mit dem Gesetz kollidiert, hatte 1,9 Promille. Hinzu kamen Medikamente, die er vor der Auseinandersetzung einnahm. "Es könnte auch eine Verurteilung wegen Vollrauschs in Betracht kommen", äußerte der Vorsitzende im Prozessverlauf. Zu diesem Ergebnis kam auch Verteidiger Jörg Jendricke. "Er hat sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden", sagte er und hielt den Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf 14 Monate Haft mit Bewährung plädiert hatte, für überzogen. Viel eher, so Jendricke, sei eine Geldstrafe angebracht.
Schulspruch wegen fahrlässigen Vollrauschs
Der Richter verhängte wegen fahrlässigen Vollrauschs sechs Monate Haft, setzte diese zur Bewährung aus und fügte 2000 Euro Geldauflage hinzu. "Ich kann nicht ausschließen, dass die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt war", äußerte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung und ergänzte: "Der Angeklagte hat offenbar nicht begriffen, um was es ging." Deshalb sei eine Freiheitsstrafe geboten. Im Prozess war deutlich geworden, dass gegen den Mann wegen des Vorfalls ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr läuft. Dessen Ausgang ist noch offen.













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