Amberg
12.07.2022 - 13:31 Uhr

Spam-Mail an Amberger Polizei verspricht Erbschaft von 8,5 Millionen Euro

Für Privatleute sind Schreiben mit offensichtlich betrügerischen Gewinn- oder Erbschafts-Versprechungen fast schon ein Normalfall. Jetzt versuchte ein Unbekannter aber auch die Polizeiinspektion Amberg hinters Licht zu führen.

Auch die Polizei ist nicht davor gefeit, Adressat von Junk- oder Spam-E-Mails zu werden. Symbolbild: Andrea Warnecke/dpa
Auch die Polizei ist nicht davor gefeit, Adressat von Junk- oder Spam-E-Mails zu werden.

Die Amberger Polizei erhielt am Montag eine E-Mail, in der ihr mitgeteilt wurde, „dass die Dienststelle Begünstigte eines Erbes in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro“ sei, wie es im Pressebericht der PI vom Dienstag heißt. Als Gegenleistung, um das Erbe antreten zu können, verlangte der unbekannte Absender lediglich, ihm sollten „diverse Kontaktdaten“ übermittelt werden. Laut Marcus Helfensdörfer von der Pressestelle der PI ging es da um Name, Kontaktadresse, Handynummer und Beruf. Offenbar war dem Autor der Mail also nicht bewusst, dass sie (auch) an die Amberger Polizeiinspektion ging.

Die Höhe der zu erbenden Summe war – in reichlich schlechtem Deutsch – folgendermaßen erklärt: Ein Geschäftsmann sei 2017 ums Leben gekommen und habe 16,2 Millionen britische Pfund hinterlassen. Nach Abzug diverser anderer Kostenfaktoren stünden der Amberger Polizeiinspektion davon 45 Prozent zu, also rund 8,5 Millionen Euro.

„Das passiert jedem Einzelnen und jetzt eben auch der Polizei“, ordnet Helfensdörfer das betrügerische Schreiben unaufgeregt ein. Die Chancen, angesichts einer schon nicht mehr existierenden Absender-Mail-Adresse dem Verfasser auf die Schliche zu kommen, hält er für sehr gering.

Doch die Amberger Polizei nimmt die Bitte um die Übermittlung der Kontaktdaten mit feinem Humor und schreibt in ihrem Pressebericht: „Aktuell wird überprüft, ob datenschutzrechtliche Belange gegen diese Übermittlung sprechen. Tendenziell muss aber davon ausgegangen werden, dass dem Wunsch des Mailversenders nicht entsprochen werden kann und Ermittlungen wegen versuchten Betruges dahingehend geführt werden, diesen persönlich zu kontaktieren.“

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.