Wegen der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virus-Variantengebiet können nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums für Grenzpendler nur noch im sehr begrenztem Umfang Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen zugelassen werden. Laut Martin Schafbauer von der Amberger Führungsgruppe Katastrophenschutz dürfen konkret nur noch Grenzgänger mit systemrelevanten Tätigkeiten nach der Vorlage eines negativen Corona-Tests einreisen. Wer als systemrelevant einzustufen ist, ergebe sich aus einer Mitteilung der EU-Kommission. Schafbauer wörtlich: "Dabei gilt ein sehr enger Maßstab, weshalb beispielsweise überwiegend Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflege und Betreuung, in der Lebensmittelproduktion oder in der Herstellung von systemrelevanten Gütern von den vorgesehenen Ausnahmen profitieren können."
Nach einer Vereinbarung vom Wochenende gelte bis Mittwoch, 17. Februar, Mitternacht, eine Übergangsfrist, in der den Grenzgängern die Einreise ermöglicht wird, "wenn sie mit einem negativen Testergebnis bei der Grenzkontrolle die Kopie ihres Arbeitsvertrages vorweisen und glaubhaft machen können, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben". Mit dem Ende der Übergangsfrist werde für Grenzpendler, die bei einem Unternehmen in der Stadt Amberg beschäftigt sind, zusätzlich zum negativen Testergebnis eine Bescheinigung der Stadtverwaltung benötigt, indem die systemrelevante Tätigkeit bestätigt wird. Um die notwendigen Dokumente rechtzeitig ausstellen zu können, wurden von der Stadtverwaltung laut Schafbauer noch am Sonntag die als offenkundig systemrelevant bekannten Betriebe im Stadtgebiet um die Benennung der betreffenden Mitarbeiter gebeten. Schafbauer ist wichtig: "Als Wirtschaftsstandort sind wir breit aufgestellt und wollen niemanden vergessen."
Deswegen seien zusätzlich auch die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die städtische Wirtschaftsfördergesellschaft Gewerbebau gebeten, Mitgliedbetriebe aus Amberg umgehend zu informieren. Damit den Grenzpendlern am Dienstag, 16. Februar, nach Prüfung der Systemrelevanz die notwendige Bescheinigung am Feierabend von ihren Arbeitgebern mitgegeben werden kann, ist die Rückmeldung bis Montag, 15. Februar, 14 Uhr, notwendig. Diese erfolgt laut Schafbauer nur online per E-Mail an die Adresse Ordnungsamt[at]amberg[dot]de.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.