Gastronomiebetrieben, die in der Altstadt ansässig sind und über Freischankflächen verfügen, ist es an den kommenden Wochenenden jeweils am Freitag und Samstag gestattet, ihren Außenbereich vorübergehend bis 24 Uhr zu nutzen. Darauf macht die Stadt Amberg in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Erlaubnis gilt ab dem 31. Juli und bis einschließlich 29. August.
"Diese Sonderregelung soll als ein kleiner Baustein dazu beitragen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die vor allem auch die Gastwirte sehr getroffen haben, ein wenig zu kompensieren", heißt es in der Pressemitteilung. Die Stadtverwaltung hat daher den Wegfall der Feste in der Altstadt zum Anlass genommen, dieses „Lärmkontingent“ für 2020 auf die genannten Wochenenden zu verteilen. Mit dieser Gestattung ist jedoch auch ein Appell an die Betreiber der Gastronomiebetriebe verknüpft: Laut Pressesprecherin Susanne Schwab sollen sie dafür Sorge tragen, dass die Altstadtbewohner sich im Anschluss auf eine ungestörte Nachtruhe freuen dürfen. Zudem gilt diese Ausnahmeregelung nur für die Gästebewirtung, nicht jedoch für musikalische Unterhaltung. Die Stadt Amberg plant, mit dem neuen Ordnungsdienst hier auch ergänzend zu kontrollieren. An die Bewohner der Altstadt richtet Oberbürgermeister Michael Cerny in diesem Zusammenhang Worte des Dankes: „Ich freue ich mich, dass wir trotz der zusätzlichen Belastung mit dem Ansinnen auf Verständnis und offene Ohren gestoßen sind. Gerade darum aber ist es wichtig, das Entgegenkommen der in der Altstadt lebenden Menschen nicht über Gebühr zu strapazieren und rechtzeitig für Nachtruhe zu sorgen.“





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