Amberg
01.06.2022 - 11:51 Uhr

Stadt Amberg informiert zu Befragungen zum Zensus 2022

Am 15. Mai 2022 war Stichtag für den Zensus 2022. Zu diesem Zeitpunkt sind die Befragungen der Bürger zur deutschlandweiten Volkszählung gestartet, heißt es in einer Presseinfo der Stadt Amberg. Beim Zensus muss zwischen drei verschiedenen Erhebungen unterschieden werden: der Haushaltebefragung, in deren Rahmen eine repräsentative Auswahl von Personen interviewt wird, der Onlinebefragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern und der Vollerhebung von Heimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Bei der Haushaltebefragung kommen ehrenamtliche Interviewer persönlich zu Hause vorbei. Dazu melden sie sich zuvor bei den zu befragenden Personen schriftlich an. Bei diesem Ankündigungsschreiben, das neben dem Termin auch die Kontaktdaten des oder der Erhebungsbeauftragten enthält, sind auch handschriftlich verfasste Adressdaten und Hinweise verbindlich. Der Termin kann bei Bedarf verschoben werden, eine Teilnahme an der Befragung ist jedoch Pflicht.

Bei ihrem Besuch weisen sich die Interviewer unaufgefordert mit ihrem offiziellen Erhebungsbeauftragtenausweis und ihrem Personalausweis aus. Sie sind mit mobilen Endgeräten, also Tablets ausgestattet, mithilfe derer die Antworten festgehalten werden. In dem Kurzinterview wird beispielsweise nach Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit gefragt. Rund die Hälfte der Haushalte wurde zusätzlich für den erweiterten Fragebogen ausgewählt. Hierbei werden beispielsweise Fragen zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit gestellt.

Für diesen zweiten Teil kann der oder die Befragte wählen, ob er den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer am Tablet ausfüllen oder die Auskunft selbst erteilen möchte. In diesem Fall erhalten die Befragten die Zugangsdaten, um die Beantwortung online zu machen. Der Fragebogen kann unter www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Haushaltebefragun... eingesehen werden.

Im Zuge der Vollerhebung in den Wohnheimen werden sämtliche Bewohner ebenfalls durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte interviewt. Die Gebäude- und Wohnungszählung ist ein weiterer, eigener Erhebungsteil, der zum Zensus 2022 gehört. Hier erfolgt die Meldung in erster Linie online. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist daher nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürger vergessen haben, sich zurückzumelden, erhalten sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Letztlich wird bei Nichtteilnahme ein Zwangsgeld ausgesprochen, heißt es.

 
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